Recht

Wer ist als Arbeitnehmer einzustufen?

Ein Journalist ist dann als Arbeitnehmer einzustufen, wenn er voll in den Ablauf der Redaktion eingebunden ist, seine Arbeitsleistung dort nach den für ihn verbindlichen Weisungen von Redakteuren zu einer bestimmten Zeit und in einer bestimmten Art zu erbringen hat und im Übrigen auch nicht das Recht hat, einzelne Aufträge abzulehnen.

Ich bin angestellte Journalistin beim "Westbacher Spaten". Ich habe mich schon immer für Ägypten interessiert. Jetzt habe ich ein Angebot, als Ägypten-Korrespondentin für den "Privat-TV"-Sender zu arbeiten - allerdings als freie Mitarbeiterin. Ist das ratsam?

Als Angestellte hat man meistens mehr Rechte als eine freie Mitarbeiterin. Allerdings gibt es manche Freie, denen es besser geht als Angestellten. Eine Faustregel gibt es nicht. Von "hohen" Honoraren sollte man sich nicht blenden lassen, denn Sie sollten einen Teil des Geldes immer auf Ihr Sparkonto überweisen - als Vorsorge für den Fall der Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit oder Angehörige bei eigenem Tod. Außerdem sollten Sie Ihren Vertrag juristisch überprüfen lassen. Wenn Sie DJV-Mitglied sind, machen wir das für Sie.

Ich möchte als freier Journalist arbeiten. Muss ich dafür eine Gesellschaft gründen?

Wer allein als freier Journalist arbeiten möchte, muss keine Gesellschaft gründen. Als selbstständiger Freiberufler haften Sie allerdings auch voll und ganz für alle Verträge oder Schäden. Wenn Sie allerdings mit anderen Journalisten zusammenarbeiten, so befinden Sie sich wahrscheinlich bereits schon in einer "Gesellschaft bürgerlichen Rechts"(GbR). Diese Gesellschaft entsteht, sobald Sie sich mit mehreren Journalisten darauf einigen, zusammen Leistungen zu erbringen oder in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel gemeinsam ein Büro zu mieten. Bei einer GbR haften Sie für alle Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit anfallen . Wer mit anderen Journalisten professionell zusammenarbeiten möchte, sollte sich die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft überlegen, weil hier die Möglichkeit von Haftungsausschluss oder -begrenzung besteht. Musterverträge und Beratung gibt es beim DJV.

Gibt es eine Gebührenordnung für freie Journalisten?

Nein. Es gibt allerdings die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten. Die in dieser Empfehlung genannten Honorare können als Richtlinie für die Abrechnung von Honoraren genommen werden. Sie finden die Mittelstandsempfehlung in der aktuellen Fassung in unserem Internet-Angebot. Eine Gebührenordnung im weiten Sinne gibt es in Form von Tarifverträgen für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten an öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Außerdem an Tageszeitungen, allerdings nicht in Hessen und den neuen Bundesländern.

Mehr zum Thema "Recht" im DJV-Handbuch für Freie.