Esslinger Zeitung

Vergütungsregeln werden angewandt

15. Jul. 2010 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat heute Post erhalten. Die Verantwortlichen der Esslinger Zeitung haben auf diese Weise eine Meldung des Deutschen-Journalisten-Verbands dementiert.
Der DJV hatte vergangenen Freitag an dieser Stelle unter der Überschrift "Empörendes Vorgehen bei Freien", erklärt, dass die Esslinger Zeitung (EZ) von freien Mitarbeitern die Erklärung verlangt, dass diese auf die Anwendung der seit dem 1. Februar 2010 geltenden "Gemeinsamen Vergütungsregeln“, aufgestellt für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen", verzichten sollen. Dr. Werner Schumacher und Dr. Christine Bechtle-Kobarg von der Esslinger Zeitung betonen jedoch, dass diese Behauptung falsch ist. Die Esslinger Zeitung habe von keinem ihrer freien Mitarbeiter einen solchen Verzicht gefordert.
Richtig sei demgegenüber, dass alle freien Mitarbeiter der Esslinger Zeitung auch rückwirkend zum 1. Februar 2010 die in den Gemeinsamen Vergütungsregeln festgelegten Honorare erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie die Anforderungen erfüllen, die in § 1 dieser gemeinsamen Vergütungsregeln für deren Anwendbarkeit vorgesehen sind. Dies sei auch so kommuniziert worden.

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Eva Werner
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