Rathauszeitungen
Stellungnahme des Fachausschusses
"Rathauszeitungen in gedruckter oder elektronischer Form sind ein Instrument kommunaler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie sollen sich als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zu den örtlichen und regionalen Medien verstehen. Die Herausgeber von Rathauszeitungen müssen sicherstellen, dass die Grenzen des fairen Wettbewerbs zu den verfassungsrechtlich geschützten freien Medien nicht überschritten werden. Das gilt für wirtschaftliche und redaktionelle Belange.
Die redaktionelle Verantwortung für Rathauszeitungen muss bei den kommunalen Pressestellen liegen. Der DJV appelliert an die öffentlichen Arbeitgeber, die Pressestellen mit entsprechend qualifizierten Personen (möglichst ausgebildete Journalisten) zu besetzen. Dadurch kann die journalistische Qualität dieser Publikationen gewährleistet werden.
Pressestellen bieten potentiale Arbeitsplätze für Journalisten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Medienberufen. Der DJV muss ein Interesse daran haben, journalistische Arbeitsplätze in diesem Bereich ebenfalls zu fördern und zu fordern.
Vielfalt der Presse im lokalen und regionalen Bereich ist eine wichtige Voraussetzung für den demokratischen Meinungsbildungsprozess. Das geschieht am besten durch Medien der freien Presse. Es muss im Interesse regionaler Monopolzeitungen sein, die Meinungsvielfalt zu garantieren und ihrer Informationspflicht über kommunale Angelegenheiten nachzukommen. Wenn dies nur unzureichend geschieht, werden immer mehr Zeitungen und Publikationen von Gebietskörperschaften und/oder Verbänden diese Rolle übernehmen."
Redaktion: Manfred Letzelter





