DJV will Vergütungsregeln für Zeitschriften

Im Jahr 2003 hat der DJV seinen Entwurf von gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Zeitschriften vorgestellt: http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Verguetungsordnung/verguetungzeitschriften.pdf

Der Deutsche Journalisten-Verband hält an seinem Ziel fest, mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gemeinsame Vergütungsregeln zu vereinbaren. Sie sollen für alle hauptberuflich tätigen Freien gelten, die für Zeitschriften arbeiten. Seit acht Jahren bereits dauern die Verhandlungen mit den Verlegern an. Verhandelt wurde bisher über allgemeine Vertragsfragen, Rechteregelungen und Kriterien für die Angemessenheit von Vergütungen.
Strittig sind derzeit insbesondere noch einige Angemessenheitskriterien und die von DJV und ver.di geforderten Honorarhöhen. Nach intensiver Diskussion mit vielen Freien, die für Zeitschriften arbeiten, haben DJV und ver.di ein Eckhonorar von 390 € pro Seite (pro Tag) gefordert. Aber das ist eine Forderung, noch nicht ein Ergebnis. Wann die Verhandlungen zum Ende kommen, wann gemeinsame Vergütungsregeln unterschriftsreif vorliegen, lässt sich noch nicht absehen. Klar ist aber, dass die Freien die Vergütungsregeln brauchen.

Der Zeitschriftenmarkt besteht aus Tausenden von Titeln: aus Magazinen, die ihren freien Mitarbeitern außerordentlich gute Honorare bezahlen, wie aus Blättern, von deren Aufträgen  kein Freier überleben kann. Die Honorarspannen sind deshalb weitaus größer als im Segment der Zeitungen. Mit gemeinsamen Vergütungsregeln verfolgt der DJV selbstverständlich nicht das Ziel, die relativ hohen Honorare einiger Magazine nach unten abzusenken. Es geht vielmehr um Honorarsätze als angemessene Mindeststandards. Das Motto lautet: Mehr geht immer, weniger nimmer!

Über den Fortgang der Verhandlungen wird  - wie bisher - immer wieder informiert: in den DJV-News, im Freien-Blog der DJV-Homepage oder in den jährlichen Geschäftsberichten des DJV. Die DJV-Gremien, allen voran die DJV-Fachausschüsse Freie, Bildjournalisten und Zeitschriften, haben die gemeinsamen Vergütungsregeln für Zeitschriften permanent auf der Agenda. Der DJV-Verbandstag hat im November 2010 die Verleger aufgefordert, die Verhandlungen auch ihrerseits zu intensivieren, damit sie noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen

Freie Journalisten haben einen Anspruch auf angemessene Honorierung ihrer Beiträge. So will es das seit dem Jahr 2002 geltende Urhebervertragsrecht. Die Verbände der Urheber können die angemessenen Honorare auch durch Vergütungsregeln mit den Verbänden der Verwerter oder einzelnen Medienunternehmen festlegen.

Die Vergütungsregeln an Tageszeitungen sind nach über sechsjähriger Verhandlung am 1. Februar 2010 in Kraft getreten. Sie sehen neben verbindlichen Honorarsätzen auch allgemeine Vertragsbedingungen vor.

Allgemeine Stellungnahme von DJV und ver.di

Erläuternd Fragen und Antworten zu den Vergütungsregeln

Volltext der Vergütungsregeln, zusammen mit Fragen und Antworten, als Broschüre (PDF)

Die Verhandlungen über Vergütungsregeln im Bereich der Zeitschriften mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sind noch nicht abgeschlossen (Stand Februar 2010).

Sie finden die ursprünglichen Entwürfe (sowohl für den Bereich der Tageszeitungen als auch Zeitschriften) hier:


Zusammenschau der für Bildjournalisten wichtigen Regelungen aus den beiden Entwürfen für Tageszeitungen und Zeitschriften