Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen

Freie Journalisten haben einen Anspruch auf angemessene Honorierung ihrer Beiträge. So will es das seit dem Jahr 2002 geltende Urhebervertragsrecht. Die Verbände der Urheber können die angemessenen Honorare auch durch Vergütungsregeln mit den Verbänden der Verwerter oder einzelnen Medienunternehmen festlegen.

Die Vergütungsregeln an Tageszeitungen sind nach über sechsjähriger Verhandlung am 1. Februar 2010 in Kraft getreten. Sie sehen neben verbindlichen Honorarsätzen auch allgemeine Vertragsbedingungen vor.

Allgemeine Stellungnahme von DJV und ver.di

Erläuternd Fragen und Antworten zu den Vergütungsregeln

Volltext der Vergütungsregeln, zusammen mit Fragen und Antworten, als Broschüre (PDF)

Die Verhandlungen über Vergütungsregeln im Bereich der Zeitschriften mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sind noch nicht abgeschlossen (Stand Februar 2010).

Sie finden die ursprünglichen Entwürfe (sowohl für den Bereich der Tageszeitungen als auch Zeitschriften) hier:


Zusammenschau der für Bildjournalisten wichtigen Regelungen aus den beiden Entwürfen für Tageszeitungen und Zeitschriften