Zurück   Seite drucken http://www.djv.de/index.php?id=2544&type=98 Druck: 09.02.12 09:40:53
DJV Logo  Deutscher Journalisten-Verband


Volontariat

2.600 Volontärsplätze

Gut 80 Prozent aller journalistischen Berufsanfänger absolvieren ein Volontariat bei Presse, Rundfunk oder Agenturen. Die Tageszeitungen spielen dabei mit rund 1.100 Volontärsplätzen die wichtigste Rolle, gefolgt von den Zeitschriften (ca. 800), den regionalen und lokalen privaten Hörfunkstationen (mehr als 400), den großen Rundfunkanstalten (ca. 200) und den Anzeigenblättern (ca.100); die Volontariate an Nachrichtenagenturen bleiben im zweistelligen Bereich, und über die Volontariate in Onlinemedien gibt es noch keine gesicherten Zahlen.

Einer jüngeren Untersuchung zufolge werden rund ein Drittel der Volontärinnen und Volontäre nach dem Volontariat in eine Festanstellung übernommen; die Mehrzahl muss sich also anderweitig bewerben oder aber einer freien journalistischen Tätigkeit zuwenden.

Das Volontariat an Tageszeitungen bildet den Hauptzugangsweg zum Journalismus. Dieses Tageszeitungsvolontariat wird daher im Folgenden näher beschrieben. Die Situation für Volontäre an Zeitschriften ist denen an Tageszeitungen vergleichbar: ein wenig ungünstiger, da schlechter bezahlt und mit weniger präzisen Vorgaben, dafür gilt der Ausbildungstarifvertrag aber für alle Zeitschriftenverlage und nicht nur – wie bei den Tageszeitungen – für die tarifgebundenen. Im privaten Hörfunk sind die Volontariate durchweg wesentlich unstrukturierter als in der Presse und auch schlechter bezahlt. Volontäre an öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können in der Regel eine gute Ausbildung  erwarten, denn ARD und ZDF investieren schon seit langem in ein systematisches Volontariat. Das ist allerdings auch sehr begehrt, wie sich an vierstelligen Bewerberzahlen auf die wenigen Plätze ablesen lässt. Die Sender verschicken auf Anfrage Merkblätter zu Volontariaten und Hospitanzen.

  

Formal hoher Bildungsstand

Volontäre und Volontärinnen in Deutschland haben formal einen durchweg hohen Bildungsstand. Abitur gilt als Mindestvoraussetzung. Wer nicht über die Hochschulreife verfügt, muss zumindest Berufspraxis in einem erlernten Beruf nachweisen. Diese sogenannten "Seiteneinsteiger" ohne Abi bilden aber inzwischen die Ausnahme. Die meisten kommen durch freie Mitarbeit und/oder Studium ins Volontariat. Dabei ist das Studienfach anscheinend weniger entscheidend und sollte nach eigenen Neigungen gewählt werden: Die Fächerkombinationen sind bunt gemischt, mit Schwerpunkt allerdings auf den Geistes- und Sozialwissenschaften. An die 90 Prozent der Volontärinnen und Volontäre haben studiert, mehr als 70 Prozent können einen Studienabschluss vorweisen.

Eigentlich spricht vieles dafür, erst nach dem Volontariat ein Studium aufzunehmen: Die beruflichen Ansprüche sind klarer, und man wird zielgerichteter, möglicherweise motivierter studieren können. Allerdings bietet sich diese Alternative nur noch jenen, denen es gelingt, direkt nach dem Abitur ein Volontariat zu bekommen. Und das ist  inzwischen die Ausnahme. Denn heute – der Arbeitsmarkt macht es möglich – werden von Bewerber/-innen um ein Volontariat schon Zwei- und Dreifachqualifikationen gefordert. Was früher direkt auf einen Redakteursplatz geführt hätte, ebnet heute höchstens den Weg ins Volontariat: Die Kombination von Studium, freier Mitarbeit und Abschlusszeugnis einer Journalistenschule ist unter Volontären nicht mehr ungewöhnlich.

 

Unterschiedliche Auswahlkriterien

Die Verlage können also aus einer Überzahl von Bewerberinnen und Bewerbern jene aussuchen, die ihren Vorstellungen am ehesten entsprechen. Die Auswahlverfahren sind dabei unterschiedlich. Größere Verlage haben Testverfahren entwickelt, andere verlassen sich ausschließlich auf Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgespräche. Die meisten aber testen ihren Nachwuchs zunächst in der Praxis – als freie Mitarbeiter/in. Da die Einstellungspraxis in den Verlagen sehr unterschiedlich ist, kann nur geraten werden, Bewerbungen breit zu streuen. Wichtig sind dabei Arbeitsproben, Bescheinigungen über Auslandsaufenthalte, Praktika oder über die freie Mitarbeit in einer Redaktion und Aussagen über die journalistische Motivation, die in der Regel an frühzeitigem Kontakt zur Praxis (z. B. Schülerzeitung, freie Mitarbeit schon während der Schulzeit) bemessen wird.

 

Entwicklung des Volontariats

Rechtsverbindliche, zwischen den Tarifparteien abgestimmte Grundlagen für Ziele, Inhalte und Verlauf der zumeist zweijährigen Ausbildung an Tageszeitungen gibt es seit 1990. Zuvor waren die 1981 von den Zeitungsverlegern formulierten "Bindenden Grundsätze für ein Redaktionsvolontariat an deutschen Tageszeitungen" gültig – eine Willenserklärung, die den rechtlich unverbindlichen, zwischen den Tarifparteien 1969 vereinbarten "Richtlinien-Vertrag" ablöste. "Bindende Grundsätze" und "Richtlinien-Vertrag" hatten entscheidende Schwächen: Sie beschränkten sich vorwiegend auf Soll- und Kann-Bestimmungen und formulierten lediglich minimale Rahmenbedingungen für die Ausbildung. Bindende Rechtskraft erhielten die Vereinbarungen überdies nur als ausdrücklicher Bestandteil des Anstellungsvertrages. Ein Volontär musste notfalls individuell klagen, wenn der Verlag die Vereinbarungen nicht einhielt.

Und dass gegen die Grundsätze verstoßen wurde, war Alltag: Interne Schulungen boten die wenigsten Verlage an, und die überbetrieblichen Seminare beschränkten sich auf vier bis sechs Wochen während der zwei Jahre – falls die Volontäre überhaupt Gelegenheit bekamen, solche Kurse z. B. in Hamburg, Hagen oder München zu besuchen. Journalisten und Wissenschaftler kritisierten diese ungeregelte Ausbildung, weil sie in der Praxis dazu führte, dass Volontäre als billiger Redakteursersatz arbeiteten: Sie verrichteten vom ersten Tag an normale Redaktionsarbeit, wurden als Urlaubsvertretungen ein gesetzt und übernahmen nicht selten sogar redaktionelle Verantwortung für  estimmte Seiten oder Ausgaben. Es fehlte an theoretischem Gerüst, an Anleitung in der Redaktion, an kritischer Begleitung, an kollegialer Diskussion über Recherche und Produkt.

Die Journalisten drängten folglich auf einen alle Seiten bindenden Tarifvertrag für die Ausbildung und erreichten ihn nach langen Streiks: Seit 1990 (in den neuen Bundesländern seit 1991) gilt ein Ausbildungstarifvertrag. Doch Defizite werden auch heute noch beklagt, denn nicht alle Verlage halten sich an diese Bestimmungen. Dabei schreibt der Tarifvertrag nicht mehr als die Mindeststandards einer zweijährigen Ausbildung an Tageszeitungen und Zeitschriften fest und orientiert sich weitgehend an dem, was engagierte Verlage auch ohne tarifliche Verpflichtung bereits verwirklichten. Der Tarifvertrag reformierte die Journalistenausbildung also nicht grundsätzlich, schaffte aber eine solide Grundlage für vergleichbare Ausbildungsstandards in der Presse. 

 

Dazu gehören:

  • Ein/e Ausbildungsredakteur/in, der/die für diese Arbeit in erforderlichem Umfang freizustellen ist, sowie Ausbildungsbeauftragte als Ansprechpartner in jedem einzelnen Ressort, in dem ausgebildet wird.
  • Ein Grundkursus zu Beginn des Volontariats, der einen systematischen Einblick in den jeweiligen Verlag und seine Abteilungen, in die journalistischen Arbeitsbereiche und in Grundkenntnisse zum Journalismus vermitteln soll. In dieser Einführungszeit, die in der Regel zwei Wochen, zumindest aber eine Woche dauern muss, sollen sich die Volontärinnen und Volontäre ohne Produktionsdruck in dem neuen Tätigkeitsbereich orientieren können.
  • Überbetriebliche Bildung, die über den Vier-Wochen-Zeitraum für einen Volontärskursus (im ersten Jahr) hinaus auf weitere zumindest zwei Wochen (im zweiten Jahr) ausgedehnt werden konnte. Die Kosten für die Seminare trägt der Verlag.
  • Betriebliche Bildung: Fachspezifische Schulungen im eigenen Verlag sollen mindestens einmal monatlich stattfinden; der Ausbildungsredakteur muss ein entsprechendes Schulungsprogramm entwickeln.
  • Praktische Ausbildung: Volontäre dürfen nicht die Arbeitskraft von Redakteuren ersetzen; eine Vertretung von Redakteuren ist unzulässig und darf nicht angeordnet werden. Allerdings bleibt es möglich, dass Volontärinnen und Volontäre nach ausreichender Einarbeitung (also in der Regel vom zweiten Ausbildungsjahr an) eine vorübergehende Vertretung machen, wenn sie damit nicht allein gelassen werden; eine fachliche Anleitung und Beratung muss gewährleistet sein.
  • Ressorts: Jede/r Volontär/in hat Anspruch darauf, mindestens drei Ressorts kennenzulernen. Zwei davon wurden verbindlich festgelegt: Lokales und Politik/Nachrich ten. Denn in diesen beiden Ressorts werden grundlegende journalistische Fertigkeiten vermittelt (Arbeit "vor Ort" bzw. Nachrichtenauswahl und -schreiben), die in keinem anderen Ressort in dieser Weise eingeübt werden können. Das dritte Ressort ist ein Wahlressort in der Zentrale. Jede Station muss mindestens zwei Monate durchlaufen werden. Volontär/in und Verlag bleibt somit die notwendige zeitliche Flexibilität für weitere Ressorts je nach fachlichen Neigungen oder unternehmensinternen Schwerpunkten (z. B. Onlineredaktion) erhalten. Kleine Verlage, die nur über Lokalredaktionen verfügen, müssen ihren Volontären weitere Ressorterfahrungen anderswo ermöglichen – beispielsweise bei der Partnerzeitung, die den politischen "Mantel" zum Lokalteil liefert. In solchen Ausnahmefällen reicht ein Zeitraum von drei Monaten insgesamt für zwei Ressorts. Verlage, die im Zuge der Einführung von Newsrooms ihre Ressortstrukturen abgeschafft haben, verfügen gleichwohl über Fachredaktionen, die analog die Ausbildung der Volontärinnen und Volontäre übernehmen können.
  • Volontärs-/Redakteurs-Quote: Verlage, die nur bis zu vier Volontäre beschäftigen, kommen mit einer Quote von 1:3 aus (bedeutet im Extremfall: vier Volontäre bei zwölf Redakteuren). Im Regelfall aber darf die Quote 1:4 nicht zu Lasten der Volontäre durchbrochen werden.

 

Das Volontariat umfasst zwei Ausbildungsjahre. Es kann unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Eine Verlängerung ist ebenso wenig statthaft wie eine verlagsinterne Ausbildungsform unter anderem Namen zwecks Umgehung des Tarifvertrags: "Hospitanten", "Redaktionsassistenten" oder "Praktikanten" können – so sie ein langfristiges, verkapptes Ausbildungsverhältnis mit dem Verlag haben – Rechte aus dem Tarifwerk geltend machen. Weitere soziale Rahmenbedingungen für das Volontariat (zum Beispiel Urlaubsregelungen) sind im Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen bzw. Zeitschriften festgeschrieben. Die Ausbildungsvergütung – 2007 bei den Tageszeitungen zwischen 1.521 und 1.955 Euro – wird regelmäßig zwischen den Tarifparteien im Gehaltstarifvertrag vereinbart. Die Tarifwerke können auf der DJV-Website heruntergeladen werden. Der DJV hat eine Checkliste erarbeitet, mit deren Hilfe das eigene Volontariat bzw. ein angebotener Ausbildungsvertrag bewertet werden kann.

 

 

© Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin