Rathauszeitungen
Vorbemerkung
Vor einigen Jahren führte die wöchentliche Herausgabe der Rathaus-Zeitung in Trier und - kurz danach - der Lübecker Stadtzeitung in der Medien-Landschaft zu einigem Aufsehen. Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Städte im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zeitungsähnliche Publikationen und Amtsblätter herausgeben, musste diese Aufregung zunächst doch verwundern.
Zu erklären ist dies aber durch die neue, sehr zeitungsähnliche Präsentation und Nachrichtenübermittlung. Beide Zeitungen sind sehr professionell gemacht und beide Städte verstanden und verstehen ihr Engagement als Zeichen der Unzufriedenheit mit den örtlichen Monopolzeitungen. Beide erklären, dass sie ihrer städtischen Informationspflicht nachkommen wollen, die sie durch die ortsansässigen Monopolzeitungen nicht mehr gewährleistet sehen. Eine tatsächliche Konkurrenz zur Tageszeitung wollen sie aber nicht sein.
Der Trierische Volksfreund, Monopolzeitung in Trier, verklagte die Stadt Trier als Herausgeberin und den Verlag Wittich KG aus 54343 Föhren, der für Druck, Vertrieb und Anzeigen verantwortlich ist, wegen Wettbewerbsverzerrung vor dem Landgericht Trier. Das Landgericht Trier verwarf die Klage (Landgericht Trier - 7 HO 80/97 -). Das Berufungsverfahren des Trierischen Volksfreundes vor dem Oberlandesgericht Koblenz wurde im Frühsommer 2000 eingestellt, da beide Seiten sich außergerichtlich geeinigt haben. Das Urteil des Landgerichts Trier ist damit rechtskräftig.
In dem Urteil vertrat das Landgericht die Auffassung, dass die Grenzen eines fairen Wettbewerbs nicht überschritten seien, weil die ausschließlich über städtische Kommunalpolitik berichtende Rathauszeitung bei ihrem derzeitigen Umfang und wegen ihres begrenzten Redaktionsprogramms keine echte Konkurrenz für eine Zeitung darstelle. Die verfassungsrechtlich garantierte freie Presse werde nicht gefährdet.
In einem Memorandum zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und dem Deutschen Städtetag kam es im Herbst 1998 zu einer Vereinbarung, wonach die Städte in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zusagten, auf die Interessen der regionalen und lokalen Tagespresse Rücksicht zu nehmen und deren wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht ungerechtfertigt zu beeinträchtigen. Dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger ging es dabei im wesentlichen um wirtschaftliche Gesichtspunkte, da der Anzeigenmarkt im Printbereich enger wird.





