Fachausschuss Zeitschriften

Der Fachausschuss Zeitschriften vertritt die Interessen der an Zeitschriften angestellten Redakteurinnen und Redakteure, aber auch der freien Kolleginnen und Kollegen, die für Zeitschriften arbeiten. Um diese Aufgabe zu erfüllen, berät der Fachausschuss die Beschlussgremien des DJV, vor allem Gesamtvorstand und Bundesvorstand, und hat ein Initiativrecht im höchsten Souverän, dem Verbandstag.

Wichtigste dieser Beratungsaufgaben ist es, dem Gesamtvorstand als Große Tarifkommission die Forderungen für die Tarifwerke vorzuschlagen, die auszuhandeln sind. Daher hat der Fachausschuss das Rederecht und eine beratende Stimme in den Sitzungen des Gesamtvorstandes.

Natürlich ergeben sich dauernde Berührungen mit anderen DJV-Fachausschüssen - so mit dem Fachausschuss Betriebs- und Personalratsarbeit (wegen des Wirkens der Betriebsräte in Zeitschriftenverlagen), dem Fachausschuss Freie Journalistinnen und Journalisten (wegen der Honorare der Freien), dem Fachausschuss Bildjournalisten (wegen der Arbeit angestellter Bildredakteure in und von freien Bildreportern und Pressezeichnern für Zeitschriften), dem Fachausschuss Chancengleichheit und dem Fachausschuss Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (wegen der Arbeitsbedingungen von Redakteuren bei Werks- und Sales-Promotion-Zeitschriften).

Wegen der Breite des Zeitschriften-Spektrums, das von Publikums- über Spezial- und Fachzeitschriften bis hin zu Kirchenblättern, Verbandsorganen und wissenschaftlichen Lose-Blatt-Sammlungen reicht, dürfen die Landesverbände bis zu zwei Mitglieder in den Fachausschuss Zeitschriften delegieren.

 

Tarifverhandlungen Zeitschriften

VDZ-FORDERUNGSKATALOG NICHTS
ANDERES ALS EIN FRONTALANGRIFF

30 Minuten referierte VDZ-Verhandlungsführer Ludz anlässlich der ersten Runde der Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften - jenen MTV, der vom Verlegerverband gekündigt worden war, wohlgemerkt. Um dann entrüstet zu reagieren, als DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring den umfangreichen Forderungskatalog der Arbeitgeber so zu bezeichnen wie ihn Arbeitnehmer empfinden müssen: als Frontalangriff auf bestehende, früher gemeinsam vereinbarte Regelungen!

Allein die Forderung, zumindest teilweise aus der Presseversorung auszusteigen und Jahresleistung sowie Urlaubsgeld auf 100 Prozent zusammenzukürzen, bedeuten nichts anderes als einen weiteren massiven Einschnitt in Redakteursgehälter.

Diesen Versuch des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, sich aus der sozialen Verantwortung zurückzuziehen, werden wir nicht hinnehmen!   

 

Fachausschuss Zeitschriften anlässlich seiner Sitzung am 29. September 2009

Mitglieder des Fachausschusses

Ansprechpartnerin: Gerda Theile