Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Beratungsförderung der Bundesregierung

Das Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt.

Nach dem Programm können Selbständige, darunter auch freie Journalisten, je nach wirtschaftlicher Kraft der jeweiligen Gebiete in Deutschland zwischen 50 – 80 Prozent der Kosten einer Unternehmensberatung erhalten. Befinden sich die Selbständigen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, können es sogar 90 Prozent sein. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise können sogar die gesamten Kosten, bis zu 4.000 Euro übernommen werden.

Details zur Anspruchsberechtigung und zum Förderungsvolumen finden sich auf der Internetseite der BAFA.

Aus Sicht des DJV ist es entscheidend, dass die Berater in der Beratungsförderung den Medienbereich aus eigener Erfahrung kennen. Daher kommt es darauf an, dass sich Berater mit Medienerfahrung einerseits in der BAFA-Datenbank registrieren, sich aber auch andererseits beim DJV melden, damit dieser Mitglieder und sonstige freie Journalisten auf dieses spezielle Beratungsangebot aufmerksam machen kann.

Nachstehend sind Berater mit Erfahrung im Medienbereich aufgeführt, die dem DJV ihre BAFA-Zulassung mitgeteilt haben. Wie zu sehen ist, fällt die Liste derzeit noch sehr kurz aus, wir gehen aber davon aus, dass sie  in nächster Zeit deutlich länger wird. Im Übrigen gilt: "In der Kürze liegt die Würze"!

Wichtiger Hinweis: Die BAFA-Förderung bezieht sich nur auf den Netto-Betrag der Beratung. Es wird also nicht die Mehrwertsteuer des Beraters übernommen. Warum nicht? Weil Selbständige normalerweise umsatzsteuerpflichtig sind und daher die Mehrwertsteuer auf der Rechnung des Beraters entweder mit ihrer eingenommenen Umsatzsteuer verrrechnen können oder - wenn sie nur wenig Umsatzsteuer eingenommen hatten - beim Finanzamt einer Rückerstattung beantragen können. Ein Problem ist das nur für Selbständige, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind bzw. nicht für die Umsatzsteuer optiert haben.

Berater/innen aus dem Medienbereich mit BAFA-Zulassung

Wilhelm Gerbert

Ausführlich zu Wilhelm Gerbert - siehe Internetseiten www.wilhelm-gerbert.de sowie www.akademie-fuer-manager.de


Rolf Herzog

Ausführlich zu Rolf Herzog - siehe Internetseite www.emb-institut.de - außerdem für Kollegen ohne Mehrwertsteuerpflicht: www.coachrolfherzog.eu

Markus Kämmerer

Arbeit auch als freier Fotograf. Ausführlich zu Markus Kämmerer - siehe Webseite http://www.happyarts.de


Dr. Maria Kräuter

Ausführlich zu Dr. Maria Kräuter – siehe www.maria-kraeuter.de; zugelassene Beraterin für das Programm „Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern“ (http://ifb.uni-erlangen.de/coaching/vorgruendungscoaching/bayern/) sowie autorisierte Prozessberaterin für das Programm „unternehmensWert:Mensch“ (www.unternehmens-wert-mensch.de)

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