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WDR-Rundfunkrat

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24.04.2024

Der Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks fordert von dem Sender rechtliche Schritte, wenn die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von der Politik nicht zügig beschlossen wird.

Rundfunkbeitrag: zur Not einklagen. Foto: Tim Reckmann

Die Aufforderung findet sich ganz am Ende einer Stellungnahme, die der WDR-Rundfunkrat bereits am 18. April beschlossen hat: Der Rundfunkrat "verweist auf die Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und erwartet von den ARD-Verantwortlichen, bei Untätigkeit der Länder die legitimen Ansprüche ggf. auch auf dem Rechtsweg geltend zu machen". Klare Worte, die das Gremium an die Intendanten der ARD, allen voran WDR-Intendant Tom Buhrow, richtet.
Die Stellungnahme fällt in den zeitlichen Zusammenhang mit dem "Rat" des sächsischen Medienministers Oliver Schenk an die öffentlich-rechtlichen Anstalten, lieber keine Verfassungsklage einzureichen: Das wäre ein Pyrrhussieg, sagte Schenk in der vergangenen Woche. Denn eine Beitragserhöhung werde es nicht geben. Aus Sicht des DJV ein klarer Aufruf zum Verfassungsbruch.
Den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst hat der Gewerkschaftstag des DJV NRW am Wochenende aufgefordert, der Beitragserhöhung zuzustimmen. Es sei das Gebot der Stunde, Qualität und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der unbedingt notwendigen finanziellen Grundlage auszustatten, heißt es in dem Beschluss. Wie sich Wüst verhalten wird, ist offen. Als unwahrscheinlich gilt aber, dass sich NRW den Sachsen anschließt.
Wie auch immer sich die Landesregierungen zu 58 Cent mehr Rundfunkbeitrag verhalten - eine klare Linie der Öffentlich-Rechtlichen scheint nötiger denn je zu sein. Deshalb kommt die Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats genau zur richtigen Zeit.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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