Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Klarstellung: DJV Landesverband Brandenburg

Wer verbirgt sich hinter dem DJV Brandenburg?
Der Landesverband Brandenburg besteht nur aus wenigen Mitgliedern. Schätzungen zufolge sind es weniger als 50 (Siehe dazu u.a. taz und meedia). Der Verband wird von seinem Vorsitzenden Klaus D. Minhardt gesteuert. Er gibt in seinen Stellungnahmen seine Privatmeinung unter dem Logo des DJV bekannt. Sein Wohnsitz ist im Ausland, er nimmt i.d.R. nicht an den Gremiensitzungen des Bundesverbandes –  wie etwa dem Gesamtvorstand – teil. Über die Mitgliederleistungen des DJV Brandenburg ist nichts bekannt. Appelle des DJV-Bundesverbandes, die Mitglieder entsprechend ihrer Rechte zu behandeln, fruchten nicht.


Ein umfangreiches Service-Angebot für Journalistinnen und Journalisten aus der Region Berlin-Brandenburg bieten dagegen der fusionierte DJV-Landesverband DJV Berlin - Journalistenverband Berlin-Brandenburg (JVBB).

Warum ist dann in einigen Medienberichten und in Suchmaschinen vom DJV die Rede, obwohl nur die Meinung eines einzelnen wiedergegeben wird?
Mehrere Plattformen und Social-Media-Profile, die der AfD und Gruppierungen rechts außen zuzuordnen sind, haben sich Zitate von Klaus D. Minhardt vom DJV Brandenburg zu Eigen gemacht oder seinen Beitrag in voller Länge übernommen. Dabei wird in vielen Fällen durch Auslassungen auf eine eindeutige Trennung des DJV Bundes- und Landesverbandes verzichtet. In manchen Fällen entsteht dabei der Eindruck, dass die Leser insoweit in die Irre geführt werden sollen. So kann – etwa bei den Überschriften in der Google-Suche – der Eindruck entstehen, der Landesverband Brandenburg habe sich in Sachen AfD/Gauland im Namen des gesamten DJV geäußert. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Warum ist der DJV Brandenburg trotz der offensichtlichen Differenzen und Konflikte noch immer teil des DJV?
Die Mitglieder des DJV Brandenburg sind nicht verantwortlich für Stellungnahmen ihrer Funktionäre. Es wäre aber wünschenswert, wenn sie ihre Mitgliedschaftsrechte auch gegenüber ihren eigenen Vorständen effektiver ausüben würden. Jedenfalls kann ein Landesverband aus solchen Gründen nicht aus dem DJV ausgeschlossen werden.

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