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Engagement

Dunja Hayali erhält Verdienstorden

15.05.2018

Mehrfach ausgezeichnete TV-Moderatorin gilt als starke und wichtige Stimme gegen Rassismus.

Foto: Wikimedia / F. Schwichtenberg

Immer wieder macht die TV-Moderatorin Dunja Hayali in sozialen Medien öffentlich, wie sie aufgrund ihrer Herkunft beleidigt wird. Gleichzeitig kämpft sie gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, steht erkennbar für eine offene und tolerante Gesellschaft. Deshalb und wegen ihrer Herkunft wird sie im Netz seit Jahren massiv angefeindet und mit dem Vorwurf konfrontiert, sie sei nicht neutral. Aber was genau soll eigentlich verkehrt daran sein, sich für unsere verfassungsrechtlich garantierten Grundwerte einzusetzen?

Die Frage, ob und in welchem Umfang Journalist*innen Haltung zeigen oder sich gesellschaftspolitisch engagieren dürfen, rollt immer wieder auf. „Mache dich nie mit einer Sache gemein, auch nicht mit einer guten!“ Der berühmte Lehrsatz, den Hanns Joachim Friedrichs allen Journalisten nahegelegt hat, ist für viele noch immer die Maxime. Aber: Gilt er in Zeiten von rechter Hetze und populistischen Netz-Kampagnen überhaupt noch? Oder brauchen wir nicht viel mehr eine Gegenbewegung, getragen von lauten Stimmen? Prominente Journalist*innen sind für viele ein Vorbild, ihre mediale und digitale Sichtbarkeit macht sie zu starken Multiplikatoren. Dass die private und dienstliche Meinung sowie auch unterschiedliche journalistische Genres - von der Nachricht bis zum Kommentar - klar gekennzeichnet werden sollen und müssen, versteht sich dabei von selbst. Wenn die Grundregeln aber für alle Beteiligten klar sind, belebt journalistische Meinungsvielfalt erkennbar den demokratischen Diskurs.

Hayali jedenfalls drückt sich weder um eine klare Haltung, noch um das Ausfechten daraus resultierender Auseinandersetzungen. Ihrem Ansehen und ihrer TV-Karriere hat das bisher nicht geschadet, im Gegenteil: Die Moderatorin wird am kommenden Dienstag  mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Anlass der Ordensverleihung nächster Woche ist der Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes.


Ein Kommentar von Anna-Maria Wagner

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