Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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ARD muss NPD-Spot zeigen

Karlsruhe lässt sich einlullen

16.05.2019

Bei allem gebotenen Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht: Dass die ARD-Sender nun doch den NPD-Werbespot ausstrahlen müssen, ist schlicht unsinnig.

Screenshot vom umstrittenen NPD-Spot. Quelle: YouTube

Die NPD stellt einen direkten Zusammenhang her zwischen der Zuwanderung mehrheitlich muslimischer Ausländer und einer vermeintlichen permanent wachsenden Sicherheitsbedrohung für deutsche Bürger. Dennoch befindet Karlsruhe in seiner am Mittwochabend verkündeten Entscheidung zum Eilantrag der Rechtsextremisten, der volksverhetzende Charakter des Spots sei nicht evident. Der Charakter der Partei dürfe zudem bei der Entscheidung keine Rolle spielen. Die Richter lassen der NPD ihren aufrührerischen Spot durchgehen, weil der Zusammenhang zwischen Zuwanderern und Kriminalität nur abstrakt dargestellt sei. Zudem stünden die Opfer im Fokus des Clips und nicht eine Tätergruppe. Das ist - mit Verlaub - Blödsinn. Die Begründung des abstrakten Zusammenhangs würdigt den Rezipienten herab. Selbst der dümmste Zuschauer versteht die Botschaft. Die NPD treibt die Mär voran, Deutsche seien wegen der Migration nicht mehr sicher im eigenen Land. Sie animiert in dem Spot mit einer Art Bürgerwehr dazu, das Recht selbst in die Hand zu nehmen. Sie missbraucht das Privileg, Wahlwerbung platzieren zu dürfen, durch den Versuch, die Gesellschaft zu spalten. Dass ihr dafür billige Taschenspielertricks genügen, um Karlsruhe einzulullen, ist mehr als enttäuschend. Ein Kommentar von Sebastian Huld.

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