Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Gegendarstellungen

Recht gesprochen

15.03.2018

TV-Moderator Günther Jauch ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine offene Frage in der Überschrift ist legitim, auch wenn das Medium ein Klatschblatt ist, entschieden die Richter.

Günther Jauch: keine Gegendarstellung. Foto: RTL

"Sterbedrama um seinen besten Freund - Hätte er ihn damals retten können?" Diese weltbewegende Frage warf vor sechs Jahren die Klambt-Postille "Woche der Frau" auf. Gemeint war Fernsehmoderator Günther Jauch. In der Geschichte ging es um den Herztod eines ehemaligen Klassenkameraden von Jauch im Jahr 1982, als die beiden schon keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Jauch, offenbar wenig enthusiasmiert ob der Story, legte juristische Mittel ein und erwirkte eine Gegendarstellung. Das Oberlandesgericht Zweibrücken verdonnerte den Klambt-Verlag dazu, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Über die Rechtmäßigkeit der Gegendarstellung wurde nicht entscheiden, weil das Blatt sie abgedruckt hatte. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt geändert (Az. 1 BvR 442/15): "Wird auf dem Titelblatt einer Zeitung eine inhaltlich offene Frage aufgeworfen, so kann nicht allein aufgrund des Eindrucks, dass für die Frage irgendein Anlass bestehen müsse, von einer gegendarstellungsfähigen Tatsachenbehauptung ausgegangen werden. Fragen, die auf die Ermittlung von Wahrheit oder Unwahrheit gerichtet und offen für verschiedene Antworten sind, können keinen Gegendarstellungsanspruch auslösen", teilte das Gericht mit. Boulevardjournalisten dürften in dem Richterspruch einen wertvollen Hinweis für ihre Art zu formulieren sehen. Ein Kommentar von Hendrik Zörner

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