Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Riester-Rente

Einleitung

Die gesetzliche Rentenversicherung stößt wegen der demografischen Entwicklung an ihre Leistungsgrenze. Die steigende Lebenserwartung und anhaltend niedrige Geburtenraten führen dazu, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr und immer länger Renten finanzieren müssen. Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter gewinnt die private Altersvorsorge an Bedeutung. Beim Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersversorgung sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie Dritte an Ihren Aufwendungen beteiligen können. Insbesondere der Riesterrente kommt aufgrund der hohen staatlichen Subventionen eine hohe Bedeutung zu. "Die Riester-Rente lohnt sich nicht nur für kinderreiche Familien mit niedrigem Einkommen. Sie bringt den meisten Sparern hohe Renditen, schrieb die Zeitschrift Finanztest bereits in ihrer Oktober Ausgabe 2003.

Für wen lohnt die Riester-Rente?

Rentenversicherungspflichtige Personen, somit auch Freie, die über die KSK versichert sind, und Beamtesollten grundsätzlich, da sie förderberechtigt sind, auf dieses Angebot zurückgreifen. Äußerst lohnenswert ist die Riester-Rente auch für nicht berufstätige Ehepartner von  rentenversicherungspflichtigen Personen/Beamten. Brauchen Sie doch lediglich einen sogenannten Zulagenvertrag abzuschließen, der lediglich mit dem Mindesteigenbeitrag von 60 € pro Jahr bedient werden muss, um sich dadurch die Grundzulage zu sichern.  Vorausgesetzt allerdings, der Ehegatte selbst hat auch einen eigenen Vertrag.

Tipp für 450 € Minijobber: Wenn sie den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 5% auf den vollen Rentenversicherungsbeitragssatz in Höhe von 18,9% aus eigenen Mitteln aufstocken, werden sie selbst voll riesterfähig. Zusätzlich erwerben sie, wenn auch geringe, Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Minijobber, die ab dem 1. Januar 2013 einen geringfügig entlohnten Minijob aufnehmen, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Ihnen wird eine Aufstockung automatisch berücksichtigt. Alternativ zur vollen Rentenversicherungspflicht können sich Minijobber von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Dann entfällt jedoch die eigene unmittelbare Förderberechtigung bei der Riester-Rente.

Voraussetzung für die zusätzliche steuerliche Förderung ist, dass man der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegt. Dies ist der Fall, wenn man im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Grenzarbeitnehmern, die in einem ausländischen Rentenversicherungssystem versichert, aber in Deutschland wohnen und steuerpflichtig sind, haben nur dann einen Anspruch auf Förderung, wenn sie bis zum 1.1.2010 ihren Riestervertrag abgeschlossen haben. Grenzarbeitnehmer, die allerdings im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten und Pflichtmitglied in einem deutschen Alterungssicherungssystem sind, gehören zum förderberechtigten Personenkreis.

... und warum?

Beiträge zu einer Riester-Rente können auf jeden Fall als zusätzliche(!) Sonderausgaben (§10a EstG) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Bei Geringverdienern oder Personen mit mehreren Kindern ist die gewährte Grund- und ggf. Kinderzulage sogar in vielen Fällen höher als der Steuervorteil. Im Rentenalter findet dann eine nachgelagerte volle Besteuerung statt. Durch den Abschluss einer Riester-Rente verschieben Sie daher Einkommensanteile aus der Phase des Erwerbslebens ins Rentnerleben. Da die Einkünfte in der Phase des Erwerbslebens meist deutlich über denen im Rentenalter liegen, sollte eine solche Verschiebung vorgenommen werden. Nicht zu vergessen ist der sich dadurch ergebende Liquiditätseffekt.

Für wen lohnt sich eine Riester-Rente nicht?

1. Personen, die im Rentenalter mit höheren Einnahmen rechnen, beispielsweise weil viel geerbt wird, raten wir daher, keine Riester-Rente abzuschließen!

2. Personen, die bei der Kapitalanlage gesteigerten Wert auf die komplette Einmalauszahlung legen oder bei denen das Kapital jederzeit abrufbereit zur Verfügung stehen muss, sollten ebenfalls bei einer Riester-Rente sehr vorsichtig sein. Bei einer vorzeitigen Kündigung sind sämtliche Zulagen zurückzuzahlen.

 

Darin hat sich bis heute aus unserer Sicht nichts geändert, auch wenn der Begriff hohe Renditen heutzutage auf einem deutlich niedrigeren Niveau anzusetzen ist. Grundvoraussetzungen dafür aber sind: Man investiert in das passende leistungsstarke Produkt, die Höhe der Einzahlungen wird ausreichend bemessen und es wird nicht vergessen, einen Dauerzulagenantrag zu stellen.

Geförderte Beiträge

... und wie viel sollte eingezahlt werden?

4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzüglich der staatlichen Zulagen (s.u.) müssen zurückgelegt werden. Allerdings ist bei niedrigen sozialversicherungspflichtigen Einkommen, beispielsweise ist dies bei einigen KSK-Mitgliedern oder Personen in der Elternzeit der Fall, ein Mindesteigenbetrag von 60 € pro Jahr zu zahlen.

Pro Person gibt es seit 2008 einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 154 €, für Kinder einen zusätzlichen von 185 € je Kind. Bei Kindern, die ab 2008 geboren werden, erhöht sich der jährliche Zuschuss gar auf 300 €. Der Anspruch auf die Kinderzulage besteht, solange auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Bei Besserverdienern kommt ggf. ein automatischer höherer Sonderausgabenabzug zum Tragen.

Grundzulage

Kinderzulage je Kind für Kinder geboren bis 2007

Kinderzulage je Kind für Kinder geboren ab 2008

Mindesteigen-beitrag

in %

Mindesteigen-
beitrag

Maximal geförderter Betrag
pro Jahr

154 EUR

185 EUR

300 EUR

4%

60 EUR

2.100 EUR

 


Berufseinsteiger-Bonus

Personen, die bei Abschluss eines Riestervertrages jünger als 25 Jahre sind, können eine einmalige Zulage in Höhe von 200 € beantragen.

Sofern Steuern gezahlt werden, empfehlen wir Ihnen generell, die Höchstbeträge auszuschöpfen, weil die Beiträge als zusätzliche Sonderausgaben nach § 10a Einkommenssteuergesetz (EStG)  geltend gemacht werden können. Sollte die Zulagenförderung höher sein, käme sie zum Tragen. Ausnahme: Zahlen Sie derzeit keine Steuern, sollten Sie lediglich 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens bzw. den Mindesteigenbeitrag anlegen.</font>


Berechnungsschema zur Riester-Rente:
Zahlung des Mindestbeitrage
4% des rentenversicherungspfl. Einkommens des Vorjahres (z.B. bei der KSK gemeldetes Einkommen bei Freien oder lt. Lohnsteuerkarte bei Angestellten)
abzüglich (-)          Zulagen (Grundzulage und ggf. Kinderzulagen)
gleich (=)               zu zahlender Eigenbeitrag

Zahlung des Höchstbeitrages
                        Höchstbeitrag (2.100 € pro Jahr)
abzüglich (-)   Zulagen (Grundzulage und ggf. Kinderzulagen)
gleich (=)        zu zahlender Eigenbeitrag

Beispiel:
Single mit einem Kind, geboren 2004. Rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahres von 20.000 €

Mindestbeitrag: 20.000 € mal 4% = 800 € abzgl. 154 € Grund- und abzgl. 185 € Kinderzulage = 461 €

Höchstbeitrag: 2.100 € abzgl. 154 € Grund- und 185 € Kinderzulage = 1.761 €

Ungeförderte Beiträge und Abgeltungssteuer

Riester-Renten, daher auch Riester-Fonds- und Banksparpläne, sind von der Abgeltungssteuer befreit. Das gilt auch, wenn Anleger einen ungeförderten Riester-Fonds- oder Banksparplan als Sparplan zur Altersvorsorge abschließen. Einen ungeförderten Riestervertrag können auch Selbstständige, die nicht zum begünstigten Personenkreis gehören, abschließen. Förderberechtigte Personen können ihren bestehenden Vertrag übersparen oder einen zweiten, ungeförderten Vertrag abschließen. Als Überzahlung gilt eine Einzahlung, für die es keine steuerliche Förderung mehr gibt, also bei Einzahlungen von mehr als 2.100 € pro Jahr. 

Komplett steuerfrei bleiben die Zins-, Kurs- und Dividendengewinne aus solchen ungeförderten Riester-Sparplänen aber nicht. Es gelten dieselben Steuerregeln wie für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Ist der Sparer bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt und betrug die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre, sind die Gewinne zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Übrigens: Neben diesem Steuerspareffekt erzielt man zudem einen Steuerstundungseffekt. 

Vorteil für Fondssparer: Wer so in Fondssparpläne investiert, hat sichergestellt, dass auch hier bei Renteneintritt mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Hartz IV sicher sind ungeförderte Beiträge und daraus resultierende Guthaben allerdings nicht. Es gelten hierfür die herkömmlichen Freibeträge des § 12 Abs. 2 SGB II.

Die von uns empfohlene Toprente der DWS kann mit ungeförderten Beiträgen bespart werden. Maximal 30% können bei Renteneintritt entnommen werden. Der Rest wandert in einen lebenslangen Auszahlungsplan, dessen Erträge dann nur steuerbegünstigt mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem 65-jährigen unterliegen dann nur 18% der ausgezahlten Rente, die auf ungeförderten Beiträgen beruht, der Steuerpflicht.

Aus unserer Sicht sollte davon aber nicht unbedingt Gebrauch gemacht werden. Vielmehr könnte auch ein zweiter ungeförderter Riestervertrag bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen werden, um das Anlagerisiko besser zu verteilen. Andere Anlagen sollen daher vorher geprüft werden.

Was tun, wenn die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können?

1. Alternative: Beitragsfreistellung
Sie stellen Ihren Vertrag beim jeweiligen Anbieter einfach beitragsfrei, sparen daher nicht weiter. Ihr angespartes Guthaben nimmt weiterhin an Wertsteigerungen der Anlage teil. Allerdings werden ggf. anfallende Kosten (z.B. Verwaltungskosten) in Abzug gebracht.

2. Alternative: KündigungSie können den Vertrag dann kündigen. Sie erhalten dann den angesparten Betrag abzüglich der staatlichen Subventionen (Zulagen und Steuervorteile). Außerdem müssten Sie dann die Differenz zwischen dem bis dahin angesparten Kapital einerseits und der staatlichen Förderung zzgl. der selbst eingezahlten Gelder versteuern. Von einer Kündigung sollte nur im schlimmsten Notfall Gebrauch gemacht werden. Da es einem dann finanziell vermutlich nicht sonderlich gut geht, sollte beachtet werden, dass Riester-Renten beim Bezug des neuen Arbeitslosengeldes II nicht angerechnet werden dürfen und auch nicht verpfändbar sind.

Vor- und Nachteile

Vor- und Nachteile von Riester-Renten

 

 

Vorteil

Staatliche Förderung

Staatliche Förderung der privaten Altersversorgung, beispielsweise eines Fondsparplanes, durch Steuerabzug und/oder Zulagenförderung.

Verpfändung

Geht es einem finanziell schlecht und ist auf  Arbeitslosengeld II angewiesen, wird das Guthaben einer herkömmlichen Lebensversicherung oder Fondsparplanes vom Sozialamt auf deren Zahlungen -unter Berücksichtigung bestimmter Freigrenzen- angerechnet. Das Guthaben von Riesterprodukten darf nicht angetastet werden und wird auch nicht auf diese Freibeträge angerechnet.

Sicherung eingezahlter

Gelder

Insbesondere für Anleger in Investmentsparplänen interessant: Die Anlageinstitute müssen bei Renteneintritt zumindest die eingezahlten Gelder inkl. der staatlichen Zulagen als Guthaben garantieren. Bei herkömmlichen Investmentfondsparplänen, beispielsweise bei Aktienfonds, besteht hingegen ein Verlustrisiko.

Krankenversicherungsbeitrag

Auf Riester-Renten wird nach derzeitigem Stand -im Gegensatz zu den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung- kein eigener Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Dies ist insbesondere für gesetzlich pflichtversicherte Personen ein Vorteil. Ob dies im Zeitalter der Diskussion um Bürgerversicherung oder Kopfpauschale auch künftig so bleibt, ist derzeit natürlich nicht geklärt.


Kriterium

 

Nachteil

Kapitalzahlung

30% dürfen einmalig bei Renteneintritt entnommen und müssen dann voll versteuert werden.

Nachgelagerte Versteuerung

Riester-Renten müssen im Alter voll versteuert werden, sobald die Grundfreibeträge überschritten werden. Renten aus einer privaten Rentenversicherung werden hingegen derzeit nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Heißt: Bei einem 65-jährigen werden von 1000 €-Rente nur 180 € der Steuerpflicht unterworfen. Zinserträge aus anderen Geldanlagen sind jedoch, sofern die Sparerfreibeträge und Grundfreibeträge überschritten werden, ebenfalls voll steuerpflichtig.

Kostennachteil

Umfangreiche gesetzliche Verwaltungsvorschriften verteuern vor allem bei den Angeboten aus der Versicherungswirtschaft oftmals die Produkte. Bei einigen Anbietern entstehen zudem hohe Kosten bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages und Übertrag auf einen anderen Anbieter. Dieser Nachteil kann allerdings durch Beitragsfreistellung des Vertrages umgangen werden.

Ausland

In der Rentenphase müssen die Zulagen- und  Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden, solange man in der EU/EWR wohnt. Wer es sich als Rentner allerdings  beispielsweise in die USA gemütlich machen will, der muss die Subventionen zurückzahlen. Die damit erwirtschafteten Erträge allerdings nicht, so dass auch dieser vermeintliche Nachteil eigentlich keiner ist.

Vererbung

Guthaben aus Riester-Renten können steuerunschädlich an den Ehepartner im Todesfall übertragen werden. Vorausgesetzt jedoch, der Ehepartner verfügt selbst über einen eigenen Vertrag. Soll das Guthaben an andere Personen (also auch an Kinder) vererbt werden, so haben diese Anspruch auf das angesammelte Guthaben abzgl. der steuerlichen Förderung. Angefallene Erträge, beispielsweise aus Zinsen und Kursgewinnen, müssen von den Erben versteuert werden. Allerdings: Erträge, die aus der staatlichen Förderung resultieren, müssen nicht zurückgezahlt werden.

Wohnriester

Wohnriester-Verträge sind aktuell am Beliebtesten.

Wohnriester-Darlehen können helfen, eine Finanzierung „gangbar“ zu machen. Die Förderung darf zur schnelleren Tilgung eines Darlehens für die selbst genutzte Wohnung eingesetzt werden.

Die Immobilie muss aber zugleich Hauptwohnsitz sein. Auslandsimmobilien wurden zunächst nicht gefördert. Auch diese Regelung hat der EuGH in seinem Urteil vom 10.9.2009 für nicht zulässig erklärt. Laut Bundesfinanzministerium werden die neuen Regeln bereits angewandt. Sie gelten für Immobilien in den EU-Ländern und in Norwegen, Liechtenstein und Island, nicht aber in der Schweiz. Weitere Voraussetzung für die Förderung: Der Eigentümer muss dort seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Eine Ferienwohnung oder eine Wochenendwohnung wird daher nicht gefördert.

Die Immobilie muss auf jeden Fall nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt worden sein. Für vor 2008 angeschaffte oder hergestellte Wohnungen und Häuser gibt es keine Wohnriester-Förderung. Nicht gefördert werden daher Modernisierungen, Maßnahmen zur Energieeinsparung und Umbauten für altersgerechtes Wohnen.  

Im Rentenalter muss dann ein entsprechender Betrag versteuert werden. Dazu wird ein fiktives „Wohnförderkonto“ gebildet, auf das die staatliche Förderung sowie die Tilgungsraten für die Immobilie mit jährlich zwei Prozent Zuwachs registriert werden. Dieser Betrag bildet dann die Basis für die nachgelagerte Versteuerung. Man kann bei Renteneintritt wählen, ob die Steuer auf einen Schlag bezahlt wird. Dann werden nur 70% des fiktiven Betrages versteuert. Voraussetzung ist zudem, dass die Immobilie die nächsten 20 Jahre selbst genutzt wird. Alternativ: Man zahlt die anfallende Steuer über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren.

Wer ein Eigenheim finanziert, für den ist der Abschluss eines Riester-Darlehens vorteilhaft. Liegt doch der zu zahlende Zins für das Darlehen an die Bank meist deutlich über dem Zins, den es für andere sichere Geldanlagen (z.B. bei Riester-Banksparplänen) gibt. Die Riester-Förderung endet mit dem Eintritt ins Rentenalter. Riester-geförderte Darlehen müssen bis zu diesem Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Also aufgepasst: Wer vor seinen eigentlichen Planungen in Ruhestand geht, muss auch auf die schnellere Tilgung des Riester-Darlehens achten.

Aber Vorsicht: Später muss auf nicht vorhandene Einnahmen eine Steuer entrichtet werden. Geld, das dann möglicherweise fehlt. Übrigens: Wird die Immobilie später wieder verkauft, muss das in der Immobilie gebildete Kapital entweder in einen anderen Riestervertrag oder in einer neuen selbst genutzten Immobilie angelegt werden. Nachteilig kann sich weiterhin auswirken, dass das Kreditinstitut über das finanziert wird, bei Riesterdarlehen einen Zinszuschlag erhebt, da hier höhere Verwaltungskosten anfallen.

Bestehende Immobilienkredite können grundsätzlich erst nach Ablauf der Zinsbindung in ein zertifiziertes Riester-Darlehen überführt werden. Aber auch hier gilt: Wer vor 2008 eine Immobilie angeschafft oder hergestellt hat, erhält keine Förderung.

Fazit

In den Medien gibt es teils viel Gutes, teils aber auch Negatives über die Riester-Rente zu lesen. Eine sehr gute Zusammenfassung mit den Kritikpunkten an der Riester-Rente stellt die Zeitschrift Finanztest im Internet zur Verfügung. Sehr gut in dem Artikel: Der Wegweiser, welches Riester-Produkt sich für wen lohnt.

Aus unserer Sicht, lässt es sich mit vielen oftmals (vermeintlichen) Nachteilen einer Riester-Rente in der Regel gut leben. Die Riester-Rente scheidet eigentlich nur für Personen aus, die im Alter über ein höheres Einkommen verfügen werden. Sie dient daher als ein(!) sinnvoller Baustein zum Aufbau einer oftmals zwingend notwendigen privaten Vorsorge. Die komplette private Zusatzversorgung im Alter wird aber auch sie nur in wenigen Fällen sicherstellen können. Weitere Maßnahmen sind -gerade bei Freien- oftmals dringend von Nöten. Sie selbst können den privaten Kapitalbedarf im Alter mit Hilfe unseres Vorsorgerechners berechnen.

Anbieterempfehlungen

Fondssparpläne:
Hier empfehlen wir entweder die DWS-Riester-Rente (Top-Rente) und die Uni Profi Rente der Union Investment GmbH oder das Spezialprodukt FairRiester. Wird die DWS Top-Rente über unser Haus abgeschlossen, räumen wir DJV-Mitgliedern und deren Angehörigen einen Rabatt von 50% bei den zu zahlenden Ausgabeaufschlägen ein. Unterlagen zur DWS Top-Rente können bei uns mit Hilfe unserer Risikoanalyse werden.  

Versicherungen
Versicherungsunternehmen bieten klassische und fondsbasierte Riester-Produkte bzw. eine Mischform aus beiden an. Vorteil der klassischen Riester-Rentenversicherungen ist, dass ein Zins von aktuell nur noch 0,25 % garantiert wird. Allerdings werden diese Zinsen nur auf den Sparbeitrag garantiert, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Und gerade diese werden teils sehr üppig bemessen und sind aufgrund völlig unterschiedlicher Erhebungsmethoden kaum zu vergleichen, so die aus unserer Sicht berechtigte Kritik vieler Verbraucherschützer. Bei klassischen Versicherungslösungen kommt zum Garantiezins eine nicht garantierte Überschussbeteiligung, da Kunden an den Gewinnen der Versicherungsunternehmen zu beteiligen sind. Im Vergleich zu anderen sicheren Anlagen (z.B. Banksparpläne) scheint die aktuelle Gesamtverzinsung von Riester-Rentenversicherungen bei einigen Anbietern mit aktuell teils gut 3 % hoch zu sein. Doch Vorsicht mit zu optimistischen Ausblicken scheint aus meiner Sicht geboten. So wird das seit langem anhaltende sehr niedrige Zinsniveau sich auch in den Renditen der Versicherer kurz- oder mittelfristig wieder spiegeln.

Banksparpläne
Das seit Jahren niedrige Zinsneveau hat leider dazu gehfürht, dass die banken ihre Angebote zurückgezogen haben.

Wohnriester
Zu Wohnriester liegen ebenfalls Untersuchungsergebnisse der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 11/2021) vor. Wer sofort bauen oder kaufen möchte, dem empfiehlt die Zeitschrift Finanztest ein Riester-Bankdarlehen in die Finanzierung einzubauen.

Wer zu einem späteren Zeitpunkt bauen oder kaufen möchte, dem empfiehlt Finanztest einen Riester-Bausparvertrag abzuschließen.

Vorteilhaft sind die Riester-Bausparverträge, da sich der Bausparer niedrige Zinsen für die Hausfinanzierung sichert und somit vor steigenden Zinsen in der Zukunft geschützt wird. Spar- und Darlehenszinsen stehen bei Vertragsabschluss fest. Nachteilig wirken sich die aktuell (vgl. Banksparpläne) niedrigen Guthabenzinsen (oftmals nur 0,5-1,5%) aus. Ein fester Zuteilungstermin wird nicht fest garantiert und die späteren Darlehensraten dürfen nicht ausgesetzt werden.

Übrigens: Bausparkassen finanzieren meist bis zu 70-80% des Kaufpreises. Versicherer und Banken gehen auch darüber hinaus.Wir helfen gerne, wenn es um die Auswahl eines geeigneten Bausparvertrages geht.

Unsere Serviceleistung

Weitere Informationen mit individuellen Berechnungen samt konkreten Vorschlägen der Top- Anbieter können Sie bei uns mit Hilfe unserer Risikoanalyse anfordern.

Newsletter

Cookie Einstellungen