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Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung bei einem Privaten Krankenversicherungsunternehmen sichern Sie sich bestimmte Rechte.  Sie können später auf die gewählten Tarife umsteigen. Man unterscheidet zwischen einer kleiner und großen Anwartschaft.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Hier können Sie später in die auf Anwartschaft gestellten Tarife

  • ohne neue Wartezeiten
  • ohne Gesundheitsprüfung

einsteigen.

Die kleine Anwartschaft kostet ca. 3-5% des Beitrages einer Vollversicherung.

Große Anwartschaft

Hier sichern Sie sich zusätzlich das alte Eintrittsalter. Bei der großen Anwartschaftsversicherung findet daher ein Sparprozess bei einem Versicherungsunternehmen statt. Alterungsrückstellungen werden daher gebildet. Der Beitrag einer großen Anwartschaftsversicherung beträgt ca. 20-30% des Beitrags einer Vollversicherung.

Für wen lohnt eine Anwartschaft?

Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Soldaten, Berufsfeuerwehrleute, Polizisten) sollten eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Scheiden Sie aus dem Beamtenverhältnis, beispielsweise im Pensionsalter, aus, entfällt auch die freie Heilfürsorge. An ihre Stelle tritt die so genannte Beihilfe. Diese deckt aber nur einen bestimmten Prozentsatz der anfallenden Krankheitskosten ab. Der Rest sollte dann privat versichert werden. Allerdings: Wer keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat, kann später nach derzeitigem Recht auch in einen so genannten beiheilfekonformen Basistarif eines Privatanbieters wechseln. Dort besteht Annahmezwang. Die Leistungen liegen dann in etwa auf gesetzlichem Krankenversicherungsniveau. Der Beitrag für den Basistarif entspricht dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Da der Beamte ggf einen Beihilfeanspruch hat, muss nur ein entsprechender Prozentsatz (in der Regel 30%) versichert. Der Beitrag in diesen beihilfekonformen Basistarifen beträgt dann auch nur 30% des Höchstbeitrages.

Ebenfalls ist eine Anwartschaftsversicherungen Personen zu empfehlen, die vorübergehend versicherungspflichtig werden und sich die Rechte aus ihrem alten Vertrag sichern wollen. Die Anwartschaft ist insbesondere wichtig für Personen, die aus einer privaten Krankenversicherung ausscheiden müssen, beispielsweise weil Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse eintritt. Wird diese Versicherungspflicht binnen des ersten Jahres wieder gelöst, ist eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Kasse nur möglich, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Ausscheiden mindestens 24 Monate gesetzlich versichert waren.

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