Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Aktuelles

Geschäftsgeheimnisse

Journalisten schützen

13.02.2019

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, sich für einen wirksamen Schutz von Journalistinnen und Journalisten und ihren Tippgebern einzusetzen.

Anlass ist die für den 15. Februar im Bundestag vorgesehene erste Lesung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. „Der Regierungsentwurf ist in seiner jetzigen Fassung einseitig auf den Geheimnisschutz ausgerichtet“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Der Entwurf schreibe vor, dass Geschäftsgeheimnisse grundsätzlich geschützt seien. Ausnahmen seien nur als „Rechtfertigungsgrund“ und nicht als Ausnahmetatbestand für Journalisten vorgesehen. Überall: „Das würde in der Konsequenz heißen, dass Berichterstatter vor Gericht darlegen müssen, warum sie gegen ein Geschäftsgeheimnis verstoßen haben.“ Das erschwere die journalistische Arbeit unnötig und sei vor allem für freie Journalistinnen und Journalisten ein großes Hemmnis. Außerdem würden es sich Whistleblower dreimal überlegen, ob sie mit Hinweisen auf rechtswidrige Machenschaften in ihrem beruflichen Umfeld auf Journalisten zugehen, wenn sie gerichtliche Auseinandersetzungen fürchten müssten. Der DJV-Vorsitzende fordert die Bundestagsabgeordneten deshalb auf, die für Journalisten und Tippgeber geltenden Ausnahmen weiter zu fassen: „Wir brauchen eine klar definierte Medienschutzklausel“, so Überall, „also eine Ausnahme, die Schluss macht mit der Kriminalisierung von Journalisten und Whistleblowern.“ Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Newsletter

Cookie Einstellungen