Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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VG WORT

Abtretungen an Verlage - wenn überhaupt, direkt gegenüber der VG WORT

31.01.2017

Verlage fordern die Zusendung der "anonymen Verzichtserklärung"

Verlage durften keine Ausschüttungen aus den Abgaben für Privatkopien erhalten, so urteilte der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit. Folge: Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) muss ausgezahlte Tantiemen von den Verlagen zurückfordern. Verlage, deren Autoren auf ihren Anteil aus den Verträgen verzichten, müssen der VG allerdings weniger oder gar nichts zurückzahlen. So lautet die aktuelle Beschlusslage bei der VG WORT. Um zu vermeiden, dass die Autoren von den Verlagen zur Abgabe von Verzichtserklärungen erpresst werden, sollen die Autoren die Verzichtserklärung, wenn überhaupt, dann gegenüber der VG WORT erklären.

Diese klare Beschlusslage wird derzeit aber offenbar von einigen Verlagen unterlaufen. So liegt DJV-Beratern das Schreiben eines wissenschaftlichen Verlags vor, der die Zusendung der Verzichtserklärung an seine Adresse fordert. Damit wäre die Anonymität der Verzichtserklärung bzw. das Unterlassen einer solchen Erklärung vorbei.

Der DJV rät seinen Mitgliedern dazu, entsprechende Forderungen von Verlagen zurückzuweisen und mitzuteilen, dass die Kommunikation in dieser Frage direkt mit der VG WORT erfolgt, also im Prinzip wie folgt: "Danke für Ihr Schreiben vom .... - nach Information meines Berufsverbandes / meiner Gewerkschaft / meiner Berater hat die Mitteilung über einen Verzicht direkt gegenüber der VG WORT zu erfolgen. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich Ihnen eine ensprechende Mitteilung nicht zusenden kann, ebenso dafür, dass ich mir in dieser Frage keine abschließende Meinung gebildet habe."

Es dürfte im Übrigen niemanden überraschen, dass der DJV der Auffassung ist, dass Autoren regelmäßig so wenig verdienen, dass sie eigentlich nichts an Verlage zu verschenken haben. Natürlich soll aber die Entscheidung darüber,  ob jemand eine Verzichtserklärung abgeben will, dem Einzelnen überlassen werden, da es im Einzelfall dafür nachvollziehbare Gründe geben mag.

Mitglieder können in dieser Frage die Rechtsberatung des DJV-Landesverbandes in Anspruch nehmen oder sich auch an die DJV-Bundesgeschäftsstelle (Referat Freie, hir@djv.de) wenden, wobei die notwendigen Schritte im Prinzip in diesem Beitrag bereits erläutert sind.


MH
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