Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Der Zoll in Medienbetrieben: Was steckt dahinter?

10.04.2015

Der Zoll kämpft gegen Scheinselbständigkeit. Auch in den Medien.

„In meiner Abteilung arbeitet die Hälfte der Mitarbeiter frei. Die Freien machen die gleiche Arbeit wie angestellte Redakteure. Der einzige Grund, warum sie frei arbeiten – wir haben keine Planstellen.“

Dunkel uniformierte Einsatzkräfte, mit bulligen Schutzwesten und sportlich gut durchtrainiert: So marschiert der Zoll auf, wenn er auf Baustellen oder auch Märkten nach illegalen Beschäftigten sucht. Für Medien ist der Zoll dagegen ein ungewohntes Bild. Jetzt hat es die Mediengruppe M. DuMont Schauberg getroffen. Es geht um den Vorwurf der Scheinselbständigkeit durch die Beschäftigung fester Freier. Während Mediendienste über einige Details der Durchsuchungen berichten, stellt sich die Frage: Wie konnte es so weit kommen? Und: sind bald auch andere Medien betroffen?

Was dahinter steckt: Im Rahmen der Gesetzgebung über den Mindestlohn ist die Kontrolle der Beschäftigungsverhältnisse neu geregelt worden. Denn es soll stärker geprüft werden, ob tatsächlich auch ordnungsgemäß gezahlt wird. Dafür ist der Zoll zuständig. Anders als die Deutsche Rentenversicherung und der Krankenkassen, deren Prüfer oft genug die Augen vor illegalen Beschäftigungsverhältnissen verschließen und keine wirklichen Sanktionen verhängen, geht der Zoll mit der ganzen Logik des Strafgesetzbuches durch die Betriebe. Wer nicht ordnungsgemäß abführt, begeht Sozialversicherungsbetrug.

Fachleute aus dem zuständigen Ministerium prognostizierten schon vor Monaten, dass die Kompetenzübertragung auf den Zoll auch die Zahl der Scheinselbständigen reduzieren werde. Denn der Zoll gehe sehr systematisch vor. Wenn ein Mitarbeiter zu Unrecht als Selbständiger eingestuft wird, kommt es zur Haftung der Medienbetriebe und ihrer Verantwortlichen. Keine Deals also mehr mit den überforderten Prüfern der Rentenversicherung, wie es sie in den letzten Jahrzehnten wohl immer wieder gegeben hat, sondern Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung.

Wer in den Medien tätig ist, weiß sehr wohl, wie brisant das Thema ist. Tausende von Freien arbeiten in deutschen Medienbetrieben, ein größerer Teil davon scheinselbständig. Das gilt für hochangesehene Rundfunkanstalten wie für kleinste Medienklitschen. Geschäftsführer und Intendanten demnächst in Untersuchungshaft, der Sturz vom hohen Sockel, wie es schon im Fall Zumwinkel oder Middelhoff der Fall war? Auszuschließen ist nichts.

Abzusehen ist schon jetzt, dass die Verlegerverbände und anschließend auch Rundfunkanstalten versuchen werden, die Prüfungen des Zolls mit aller (Medien-)Macht anzugreifen. Vermutlich wird versucht werden, die Scheinselbständigkeit als "medientypisch" darzustellen und eine Ausnahme von den Prüfungen durchzusetzen.

Der Zoll, die Staatsgewalt mit aller Macht in Medienbetrieben, das ist in der Tat kein ideales Szenario. Die Frage ist allerdings, ob die Medienbetriebe nicht besser beraten wären, ihre Beschäftigungsverhältnisse besser zu ordnen. Der Abbau von regulären Arbeitsverhältnissen und ihr Umbau zu schutzloser prekärer Mitarbeit werden von deutschen Medienbetrieben seit Jahrzehnten in einer Schamlosigkeit betrieben, die in keiner anderen Branche zu finden ist. Viele dieser Freien geraten auf Grund der Scheinselbständigkeit in soziale Schwierigkeiten, haben minimale Sozialansprüche, leben im Alter in Armut. Dieser Trend lässt sich nur stoppen, wenn die Verantwortlichen in den Medien die geltenden Gesetze der Sozialversicherung wieder ernst nehmen.

Der DJV wird sich dafür einsetzen, dass die Freien durch die Prüfungen nicht am Ende noch Nachteile erleiden, seien es der Verlust des Arbeitsplatzes oder Nachforderungen der Sozialversicherung. Mitglieder sollten sich daher beim DJV melden, wenn der Zoll in ihrem Betrieb aktiv wird und deswegen Umstrukturierungen angekündigt werden. Hier gilt es unter anderem, rechtzeitig Kündigungsschutzklagen oder andere Maßnahmen einzuleiten. Gnauso wichtig dabei ist, dass tatsächliche, echte Selbständigkeit problemlos weiter ausgeübt werden kann. Auch hierbei wird der DJV Unterstützung für Mitglieder leisten.


M. Hirschler (hir@djv.de) Siehe auch DJV-Ratgeber "Scheinselbständig" (2001, immer noch aktuell)
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