Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Neue Verträge für Bildjournalisten ohne Vorschussregelung?

22.12.2015

Irritationen nach einem Jahr Verhandlungen

Das Gebäude der dpa in Berlin von Außen, ein Ausschnitt mit dem Logo der dpa

Glänzende Fassaden verstecken Honorarmisere: dpa | Foto: Hirschler

Für Irritationen sorgen neue Verträge, die von der Nachrichtenagentur dpa an ihre regelmäßig tätigen freien Bildjournalisten verschickt wurden. Fast ein Jahr lang wurde zwischen den Gewerkschaften (DJV/dju in ver.di) mit dpa über die Konditionen der Bildjournalisten verhandelt. Der neue Vertrag sollte jetzt einige Verbesserungen enthalten. Neben der Erhöhung der Bildhonorare um durchschnittlich 2,5 Prozent auch ein erstmals klar und für alle festen Freien auch gleich geregeltes "Urlaubsersatzentgelt", zudem eine einheitliche, wenn auch kleine monatliche Pauschale für Telekommunikation.

Ohne jede Absprache hat dpa jetzt allerdings in den zum Jahresende verschickten neuen Verträgen die Vorschussregelung gestrichen, die für einen Teil der Freien galt. Sie bekamen zum 15. eines jeden Monats einen Vorschuss auf das Monatshonorar, der mit den tatsächlichen Umsätzen zu verrechnen war. Zudem sollen sich die Regionalbüros der dpa bei der Beauftragung im Regelfall an dem Betrag orientiert haben, der im Vertrag als Vorschuss genannt war, im Sinne einer Mindestbeauftragungssumme. Kein Wunder also, dass diejenigen, die den Vorschuss bisher erhalten haben, kaum auf ihn verzichten wollen.

Die Gewerkschaften hatten dpa bereits Anfang Dezember zu einer Korrektur der Verträge aufgefordert, bislang lehnt das dpa aber ab. So setzt sich der Protest, der eigentlich mit den neuen Verträgen vorerst beendet sein sollte, möglicherweise auch noch in das Jahr 2016 fort, und die Vertrags- und Arbeitssituation der Bildjournalisten bliebe entsprechend angespannt.
Michael Hirschler
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