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Petition zur Sicherung der Künstlersozialkasse

10.07.2013

Eine aktuelle Initiative zielt auf die Sicherung der Finanzen der Sozialversicherung der Künstler und Publizisten

Das bekannte Spitzwegbild eines im Bett liegenden armen Poeten. Auf dem Ofen steht allerdings ein Computermonitor. Der Poet sagt: Ick liebe Dir, Künstlersozialkasse.

"Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind. "

Mit dieser Petition will der Deutsche Tonkünstlerverbandverband (DTKV) für die Sicherung der Finanzen der Künstlersozialkasse (KSK) kämpfen. Die KSK finanziert die Sozialversicherung der freien Künstler und Publizisten durch einen Eigenbeitrag der Versicherten in Höhe von 50 Prozent - und zahlt selbst 50 Prozent hinzu. Die Kunden von Freien müssen ihrerseits 30 Prozent der Kosten für die Künstlersozialversicherung aufbringen (über die Künstlersozialabgabe, die derzeit 4,1 Prozent beträgt, die auf Leistungen für künstlerische oder publizistische Leistungen zu zahlen ist), der Bund trägt 20 Prozent.

Die Künstlersozialabgabe wird - wie jede Abgabe - nur dann ordnungsgemäß gezahlt, wenn die Abführung regelmäßig geprüft wird. Genau hier ist aktuell aber ein Konflikt entstanden, weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bzw. die Arbeitgeberverbände innerhalb der DRV für die Prüfkosten nicht mehr aufkommen wollen. Ein Gesetzesvorhaben, das die DRV zur Prüfung zwingen sollte, wurde in letzter Minute von arbeitgeberfreundlichen Akteuren der Regierungsparteien gekippt. Hier setzt die Petition an.

Der DTKV begründet seinen Einsatz für die KSK nachdringlich:
"Dies ist unbedingt erforderlich, weil

- dies das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat untermauert,
- dies die Existenz der dafür unabdingbaren Künstlersozialversicherung sichert,
- dies verhindert, dass die Steuerzahler, die keine  künstlerischen Leistungen in Anspruch nehmen, die finanziellen Löcher der Künstlersozialkasse stopfen müssen,
- dies zur Abgabengerechtigkeit führt, indem tatsächlich alle Einrichtungen und Unternehmen, die freischaffende Künstler und Publizisten – auch lehrende – beschäftigen, zur Zahlung der Abgabe herangezogen werden,
- dies der ständigen Steigerung der Abgabenlast der Einrichtungen und Unternehmen nachhaltig entgegenwirkt.
"

Die Petition des DTKV zur Künstlersozialversicherung - Prüfung der Abgabeflicht zur Künstlersozialversicherung durch die Rentenversicherung, eingereicht am 10.06.2013, ist seit dem 09. Juli 2013 als e-petition unter folgendem link online zu unterzeichnen:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html

Die Frist der Petition endet nun am 06.08.2013 um 23:59 Uhr. Bis dahin auch müssten auch alle Unterschriftenlisten an den Petitionsausschuss in Berlin gesendet werden.

Eine Unterzeichnung ist nur einmal zulässig - entweder online oder auf einer sc schriftlich einzureichenden Unterschriftenliste: Unterschriftenliste im Word-Format beim DTKV

Der DTKV erläutert auf seiner Internetseite seine Motive für die Petition.



MH
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