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DJV-news 778
Newsletter des Deutschen Journalisten-Verbands: 29.07.2022
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Whistleblower: Schutz reicht nicht aus. Foto: Danijelala istockphoto  
Inhalt vom 29. Juli
Gesetzesentwurf schützt Whistleblower unzureichend

Strafgesetzbuch schützt gegen Feindeslisten

Keine Presse ohne Druck?

Corint Media wird mit erster Suchmaschine handelseinig

Flaggenstreit bringt Öffentlich-Rechtliche auf die Palme

Medienvielfalt beim Christopher Street Day

Förderung für Medien-Start-ups ausgeschrieben

EuGH bestätigt RT-Verbot

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Gesetzesentwurf schützt Whistleblower unzureichend
Whistleblower: Schutz reicht nicht aus. Foto: Danijelala istockphoto

Der am 27. Juli vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern ist noch unzureichend. Gegenüber dem Entwurf des Bundesjustizministeriums vom Mai wurden zwar Änderungen vorgenommen, doch ist das öffentliche Interesse am Bekanntwerden von Missständen oder gar Skandalen in dem Gesetzesentwurf nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt. Die vorgesehene Verpflichtung, dass anonyme Hinweise nicht ignoriert werden dürfen, ist nicht mehr als ein Schritt in die richtige Richtung, zumal für sie keine Kanäle in den Meldestellen vorgeschrieben werden. Und auch formal legales, aber illegitimes Verhalten gehört in die Öffentlichkeit, ohne dass die Hinweisgeber persönliche Nachteile fürchten müssen. Jetzt ist der Bundestag am Zug.

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Strafgesetzbuch schützt gegen Feindeslisten

Journalisten auf sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremisten und Wutbürgern? Das war in den letzten Jahren immer wieder ein Angstthema. Muss es aber nicht bleiben, denn inzwischen gibt es eine Regelung im Strafgesetzbuch. Der neue Paragraf 126a StGB ("Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten") stellt klar: Wer sogenannte Feindeslisten aufstellt oder verbreitet, muss mit zwei bis drei Jahren Gefängnis rechnen. Das ist unabhängig davon, ob es zu körperlicher Gewalt oder gar schlimmeren Verbrechen kommt. Journalisten, die sich in Feindeslisten wiederfinden, sollten sofort Anzeige erstatten.

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Gewalt: Hemmschwelle gesunken. Foto: Imago Michael Trammer
Keine Presse ohne Druck?
Zeitungen: Druck muss sein. Foto: Uni Duisburg

Die Pressefreiheit gilt nur für die Presse? So lässt sich eine Gerichtsentscheidung interpretieren, mit der das Verwaltungsgericht Berlin eine Einstweilige Anordnung abgelehnt hat. Ein Journalist mit Presseausweis, der für ein Onlineportal arbeitet, wollte Informationen per Einstweiliger Anordnung vom Kanzleramt erhalten. Das Gericht lehnte den Antrag ab, denn "der Schutz der Pressefreiheit knüpft nach Maßgabe des weiten und formalen Pressebegriffs an das sächliche Substrat einer Publikation in gedruckter und zur Verbreitung geeigneter und bestimmter Form an". Das heißt, dass tausende Journalisten, die bei Portalen wie Spiegel Online oder Tagesschau.de arbeiten, Journalisten zweiter Klasse sind. Das Gericht kann seine Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch revidieren.

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Corint Media wird mit erster Suchmaschine handelseinig

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media konnte erstmals mit einer Suchmaschine Lizenzgebühren nach dem Leistungsschutzrecht der Presseverlage vereinbaren. Der Vertrag mit der ökologischen Suchmaschine Ecosia sieht vor, dass 11 Prozent der Umsätze von Ecosia an Corint fließen, und zwar rückwirkend seit Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts vor mehr als einem Jahr. Mit dem Marktführer Google ist eine Einigung unterdessen in weiter Ferne. Hier fordert Corint 420 Millionen gegen 3,2 Millionen, die Google bereit ist zu zahlen. Der Streit liegt jetzt bei der Schlichtungsstelle, die auf den Vertrag mit Ecosia wahrscheinlich genau gucken wird.

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Flaggenstreit bringt Öffentlich-Rechtliche auf die Palme
Stein des Anstoßes: Physik oder Photoshop? Foto: dpa picture alliance

Ein Journalist unterstellte dem ZDF in einem Tweet Bildmanipulation und entfachte damit einen Shitstorm. Stein des Anstoßes war ein dpa-Foto, das drei Flaggen vor dem Kanzleramt zeigte. Zwei hingen schlaff herunter, die Regenbogenflagge war aufgebläht. Auf Twitter fragte der Journalist: "Physikalisches Wunder oder Photoshop?" An der Protestwelle änderte auch das Dementi der Deutschen Presse-Agentur nichts. Erst sehr viel später entschuldigte er sich. Aber auch sein zweiter Tweet hatte es in sich: "Beim ÖRR gab es allerdings schon mehrfach Fälle von Photoshop, daher ist deren Empörung etwas künstlich." Beweise blieb er indes schuldig.

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Medienvielfalt beim Christopher Street Day

Am 30. Juli steht Stuttgart ganz im Zeichen des Christopher Street Day. Beim Demo-Zug "Stuttgart Pride" durch die Innenstadt zieht auch der DJV Baden-Württemberg mit. DJV-Landesvorsitzender und Geschäftsführer kutschieren mit zwei knallbunten Fahrrad-Rikschas in DJV-Farben Mitglieder und Freunde des DJV durch die City. Außerdem bekommen alle, die das möchten, ein schickes neues DJV-Polo-Shirt aus hochwertiger Bio-Baumwolle, das in verschiedenen Passformen und Größen vorrätig sein wird. Der DJV-Landesverband will so das Thema Medienvielfalt platzieren.

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Christopher Street Day: DJV Baden-Württemberg ist dabei. Foto: DJV BaWue
Förderung für Medien-Start-ups ausgeschrieben

Journalistische Start-ups bereichern die Medienbranche, indem sie mit neuen Ansätzen oder technologischen Lösungen die digitale Transformation begünstigen. Doch gerade in den ersten Jahren sind Finanzierung und Wachstum zum stabilen Unternehmen eine echte Herausforderung. Das Förderprogramm “Media Startup Fellowship" des MediaLab Bayern wendet sich an alle Startups mit Medienbezug. Innerhalb des neunmonatigen Förderprogramms erhalten die Fellows bis zu 50.000 Euro für ihre Company, Coachings in Finance, Marketing und alles, was ein junges Unternehmen braucht. Bis 20. September können sich Gründer mit ihrem Medien-Startup bewerben.

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EuGH bestätigt RT-Verbot

Der Europäische Gerichtshof hat am 27. Juli das Verbot russischer Propagandasender, darunter RT, durch den Europäischen Rat bestätigt. Gegen das Anfang März ausgesprochene Verbot hatte der Propagandakanal RT geklagt. Der Europäische Rat habe sehr wohl das Recht, so der EuGH, gegen eine "ernste Bedrohung des Friedens an den Grenzen der Europäischen Union" vorzugehen. Medienunternehmen, die durch den russischen Staat finanziert werden und den militärischen Angriff auf die Ukraine unterstützen, dürfen vom Senden von Inhalten in der EU temporär ausgeschlossen werden. Was unter "temporär" zu verstehen ist, ließen die Richter offen.

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Zitat der Woche

"Wir bieten Dir einen Einblick in ein öffentlich-rechtliches Medienhaus", heißt es in einer Stellenanzeige des rbb für eine studentische Aushilfskraft für die Compliance-Beauftragte, die gerade mit Vorwürfen gegen Intendantin Patricia Schlesinger befasst ist.

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Personalien

Die freie Journalistin Anna Karsten wurde einstimmig zur Vorsitzenden des DJV-Fachausschusses Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gewählt. Elke Siedhoff-Müller ist ihre Stellvertreterin.
Knud Zilian, Redakteur beim Hessischen Rundfunk, wurde einstimmig als Vorsitzender des DJV-Fachausschusses Rundfunk wiedergewählt. Sein Stellvertreter ist RTL-Redakteur Bert Grickschat.
Ex-Handelsblatt-Journalist Thorsten Giersch wird Chefredakteur des Magazins Markt und Mittelstand. Er folgt auf Sven Prange, der bereits vor einem Jahr das Magazin verlassen hat.
Esther Sedlaczek, bisher als Sportjournalistin im Einsatz, wird neue Moderatorin der ARD-Reihe Quizduell. Ihr Vorgänger Jörg Pilawa ist zu Sat.1 gewechselt.
Ex-Medienjournalist Bülend Ürük ist jetzt als Medienberater für den Spitzenkandidaten der CDU Niedersachsen für die Landtagswahl Bernd Althusmann im Einsatz.
Birgit Schwarz, Redakteurin bei der Rheinpfalz, folgt als Chefin vom Dienst auf Peter Leister, der sich nach 37 Jahren bei der Zeitung im September in den Ruhestand verabschiedet.
Autor Michael Hesse wird am 1. Oktober Feuilletonchef der Frankfurter Rundschau. Seine Vorgängerin Sandra Danicke verlässt die Zeitung.

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Redaktion: Hendrik Zörner (verantw.)
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