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DJV-news 821
Newsletter des Deutschen Journalisten-Verbands: 26.05.2023
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Giftalarm: Putins Handlanger in Deutschland? Screenshot: DJV  
Inhalt vom 26. Mai
Diplomatische Konsequenzen wegen Giftverdacht gefordert

Türkischer Botschafter einbestellt

Redaktionsgeheimnis in Gefahr

BGH gegen Recht auf Vergessen

Linke vertrauen Medien am meisten

Verlegerverband wählt neuen Vorstand

Machtkampf beim Spiegel

Radio Dreyeckland: Gericht bremst Staatsanwaltschaft aus

Keine Gerechtigkeit für Jan Kuciak

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Diplomatische Konsequenzen wegen Giftverdacht gefordert

Der DJV hat am 22. Mai Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zu diplomatischen Konsequenzen gegenüber Russland aufgefordert, wenn sich der Giftverdacht bei zwei exilrussischen Journalistinnen bestätigen sollte. Sie hatten vor einigen Wochen an einem Vortrag von Kreml-Kritiker Michail Chodorkowski in Berlin teilgenommen und über Vergiftungssymptome geklagt. Der Berliner Staatsschutz ermittelt in den Fällen. Wenn sich herausstellt, dass Wladimir Putin sogar vor Mordversuchen nicht zurückschreckt, ist eine klare Antwort des Auswärtigen Amtes unverzichtbar. Darüber hinaus sind die Sicherheitsbehörden aufgefordert, den Schutz von in Deutschland lebenden exilrussischen Berichterstattern zu verbessern.

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Giftalarm: Putins Handlanger in Deutschland? Screenshot: DJV
Türkischer Botschafter einbestellt
Außenministerin Baerbock: Klare Worte nach Ankara. Foto: Bündnis 90 / Die Grünen

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat den türkischen Botschafter in Deutschland einbestellt. Grund sind Vorwürfe der türkischen Regierung, die türkische Presse in Deutschland werde eingeschüchtert und bedrängt. Vorausgegangen war eine Polizeirazzia gegen die türkische Zeitung Sabah in Mörfelden-Walldorf, der vorgeworfen wird, einen regierungskritischen Journalisten in Deutschland ausgespäht zu haben. Die Zeitung veröffentlichte sein Foto und seine Privatadresse. Die Außenministerin machte deutlich, dass die Bundesregierung die Vorwürfe der türkischen Regierung in Bezug auf die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Justiz in Deutschland entschieden zurückweist.

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Redaktionsgeheimnis in Gefahr

Gegen die Klimakleber von der Letzten Generation laufen Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Journalisten mit Kontakt zu der Organisation müssen auf der Hut sein. Denn der Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs hat es in sich: Wer eine kriminelle Vereinigung gründet, muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Das Redaktionsgeheimnis könnte durch die Razzien gegen die Organisation am 24. Mai schweren Schaden nehmen, wenn die Ermittler die beschlagnahmten Daten auswerten. Dann sehen sie nämlich, mit welchen Journalisten die Aktivisten Kontakt hatten, welche Informationen geflossen sind, wie gut einzelne Redaktionen im Vorfeld über Blockaden informiert waren, welchen Einblick sie hatten in die Planungen und Strategiediskussionen der Letzten Generation. Spätestens wenn Anklage erhoben wird, sollten Journalisten einen kritischen Blick in die Ermittlungsakten werfen.

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Klimakleber in Berlin: Ermittler beschlagnahmten Daten. Screenshot: DJV
BGH gegen Recht auf Vergessen

Der Bundesgerichtshof hat einem Recht auf Vergessen eine klare Absage erteilt (Az. VI ZR 476/18). Das ist gut für recherchierende Journalisten. Im vorliegenden Fall hatte eine Geschäftsfrau, die mit unlauteren Methoden bis hin zur Erpressung versuchte, Profit zu machen, gegen die Suchmaschine Google geklagt. Sie wollte damit eine Löschung der Medienberichte durchsetzen, die seinerzeit über sie und ihre Geschäftspraktiken erschienen waren. Dem hat der Bundesgerichtshof klar widersprochen: keine Löschungen, kein Recht auf Vergessen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Berichterstattung falsch war. Nur Fotos in den Thumbnails sind auf Antrag zu entfernen, entschieden die Richter.

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Linke vertrauen Medien am meisten

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat das Vertrauen der Deutschen zu politischen Parteien und zu gesellschaftlichen Institutionen abgefragt. Dabei kam heraus, dass das Medium Radio mit 49 Prozent an der Spitze vor der Presse mit 39 Prozent und dem Fernsehen mit 27 Prozent liegt. Der Grat des Vertrauens zu Medien hängt von der politischen Einstellung ab: 58 Prozent der Befragten aus dem linken Lager gaben sich vertrauensvoll, jedoch nur 38 Prozent aus der bürgerlichen Mitte.

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Verlegerverband wählt neuen Vorstand

Neue Spitze beim Verlegerverband BDZV: Matthias Ditzen-Blanke und Stefan Hilscher heißen die beiden neuen Vorstände. Ditzen-Blanke (Nordsee-Zeitung) und Hilscher (Die Harke) wurden von den Delegierten am 22. Mai einstimmig an die Seite von Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert gewählt. Sie gehört dem Vorstand qua Amt an. Den unrühmlichen Abgang von Springer-Chef Mathias Döpfner, einst als Modernisierer des Verlegerverbands angetreten, nutzte der Verband für eine Strukturreform. Anstelle eines Präsidenten gibt es jetzt einen dreiköpfigen Vorstand.

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Machtkampf beim Spiegel

Chefredakteur Steffen Klusmann vor der Absetzung? Dirk Kurbjuweit als sein Nachfolger? Die Spekulationen um die Spitze der Spiegel-Chefredaktion beherrschten am 25. Mai die Schlagzeilen. Angeblich tobte ein Machtkampf an der Spitze des Magazins, hieß es. Der Spiegel äußerte sich auf Medienanfragen dazu nicht. Der DJV hat die Verantwortlichen von Geschäftsführung und Mitarbeiter-KG aufgefordert, den öffentlich entbrannten Machtkampf um die Person des Chefredakteurs zu beenden. Am Abend des 25. Mai herrschte Klarheit: Mit sofortiger Wirkung wurde Redakteur Kurbjuweit zum Chefredakteur ernannt.

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Radio Dreyeckland: Gericht bremst Staatsanwaltschaft aus

Im Januar durchsuchten Polizisten die Redaktion des linksalternativen Radios Dreyeckland in Freiburg, stellten in den Privaträumen zweier Mitarbeiter Datenträger sicher. Die Begründung der Staatsanwaltschaft: In einem Onlineartikel vom Sommer 2022 war ein Link auf die Website der 2017 verbotenen und aufgelösten Gruppierung linksunten.indymedia gesetzt worden. Das Landgericht Karlsruhe wies jetzt die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen Redakteur des Senders ohne Hauptverhandlung zurück, da eine Verurteilung zu unwahrscheinlich sei. Die Richter sahen in dem Onlineartikel keine Unterstützung, sondern eine zulässige Presseberichterstattung.

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Keine Gerechtigkeit für Jan Kuciak
Gedenken für Jan Kuciak: Hintermänner noch nicht verurteilt. Screenshot: t-online.de

Mehr als fünf Jahre nach dem Mord an dem slowakischen Investigativjournalisten Jan Kuciak und seiner Verlobten wurde ein Geschäftsmann jetzt freigesprochen - aus Mangel an Beweisen, wie es hieß. Eine vorherige Gerichtsinstanz hatte den Angeklagten schuldig gesprochen. Rechtskräftig verurteilt ist bisher nur der Mörder von Kuciak. Wer ihn beauftragt hat, den Journalisten zu töten, ist nach wie vor nicht durch einen Richterspruch festgeschrieben.

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"Journalismus wird durch generative künstliche Intelligenz entweder besser oder zerstört", meint Springer-Chef Mathias Döpfner.

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Personalien

Der freie Medienjournalist Steffen Grimberg wird am 1. Juni Leiter des KNA-Mediendienstes. Er folgt auf Rainer Nolte, der künftig das KNA-Digitalressort leitet.
Caren Miosga, Moderatorin der ARD-Tagesthemen, könnte zum Jahresende in gleicher Funktion die Nachfolge von Anne Will in der gleichnamigen ARD-Talkshow antreten. Der NDR bestätigte laufende Gespräche mit Miosga.
Der stellvertretende BILD-Chefredakteur Paul Ronzheimer seigt zum "markenübergreifenden journalistischen Gesicht" im Springer-Konzern auf und berichtet künftig auch für Welt und Politico.
Martin Benninghoff, Ressortleiter Politik der Frankfurter Rundschau, wird neuer China-Korrespondent des Handelsblatts in Shanghai.

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Redaktion: Hendrik Zörner (verantw.)
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