Cyberabwehr
Kein Hackback gegen Medien
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Bundesgesetzgeber auf, die IT-Infrastruktur von Medienunternehmen bei der geplanten Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden zur Cyberabwehr zu schützen.
Anlass ist der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Cybersicherheit, nach dem das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik künftig im Fall von digitalen Angriffen zurückschlagen dürfen. Über diese sogenannten Hackbacks müssen die Betroffenen nicht vorab informiert werden. „Wir sehen das Risiko, dass bei einem Hackback auch von der Pressefreiheit geschütztes Recherchematerial von staatlichen Behörden eingesehen werden kann“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Es sei deshalb geboten, die Folgen eines Hackbacks für die Pressefreiheit besonders zu berücksichtigen.
Bei Rückfragen: Hendrik Zörner
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