Bundesregierung
Keine neue Vorratsdatenspeicherung
Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt Pläne der Bundesregierung ab, die Internetprovider zu einer dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen zu verpflichten.
Der DJV reagiert damit auf einen entsprechenden Vorstoß von Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) vom Wochenende. Sie hatte die geplante Speicherpflicht mit der Bekämpfung von Kinderpornografie und Online-Kriminalität begründet. Dem schloss sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an. „Was die Bundesregierung vorhat, ist nichts anderes als eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in anderem Gewand“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Ich sehe größte Gefahren für den Informantenschutz, den Journalisten ihren Quellen bieten müssen.“ Völlig offen sei das Verfahren, wenn Strafverfolgungsbehörden auf die gespeicherten IP-Daten zugreifen wollten. „Wer kontrolliert das? Wer genehmigt den Zugriff? Wie ist der Umgang mit Kommunikationsdaten recherchierender Journalistinnen und Journalisten?“ Das Bundesjustizministerium müsse den Entwurf umgehend öffentlich machen.
Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang daran, dass die anlasslose Massenspeicherung von Daten bereits am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof gescheitert sei: „Unverständlich, dass die Bundesregierung sehenden Auges auf die nächste juristische Klatsche zusteuert.“
Bei Rückfragen: Hendrik Zörner
E-Mail: djv@djv.de