KI-Verordnung
KI konsequent kennzeichnen
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft die Medienunternehmen dazu auf, ganz oder teilweise mit Künstlicher Intelligenz generierte Inhalte konsequent zu kennzeichnen.
Anlass sind die am 2. August in Kraft tretenden Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung der EU. Sie reichen aus Sicht des DJV für den Medienbereich nicht aus, weil sie durch eine Ausnahme leicht umgangen werden können. „Ob und in welchem Umfang Künstliche Intelligenz bei der Erstellung eines Inhalts genutzt wird, muss offengelegt werden“, fordert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Nur so behält der Journalismus seine Glaubwürdigkeit.“
Beuster erinnert in dem Zusammenhang daran, dass der DJV bereits im April 2023 grundsätzliche Positionen des Journalismus zur Künstlichen Intelligenz aufgestellt hat. In dem DJV-Positionspapier heißt es: „Journalistische Inhalte, die mithilfe Künstlicher Intelligenz ganz oder teilweise erstellt werden, sind im Veröffentlichungsmedium entsprechend zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss in unmittelbarer Nähe zum Inhalt erfolgen und hinsichtlich Größe und Gestaltung klar erkennbar sein.“ Und weiter: „Nutzer:innen soll in angemessener Weise und an geeigneter Stelle mitgeteilt werden, welche Technologien bei der automatisierten Generierung und Distribution von journalistischen Inhalten zum Einsatz kommen und in welchem Umfang.“
Das DJV-Positionspapier ist hier zu finden: https://www.djv.de/medienpolitik/kuenstliche-intelligenz/
Bei Rückfragen: Hendrik Zörner, djv@djv.de
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