Journalismus
Pressekodex gilt auch für Leserbriefe
Vor dem Hintergrund der hitzigen politischen Diskussionen vor den Landtagswahlen im September weist der Deutsche Journalisten-Verband auf die Geltung des Pressekodex auch für Leserbriefe hin.
Dort heißt es: „Bei der Veröffentlichung von Leserbriefen sind die Publizistischen Grundsätze zu beachten.“ Und weiter: „Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen. Wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trägt die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge, unabhängig von der Art und Weise der Erstellung.“ Ferner ist im Pressekodex geregelt, dass es kein Anrecht auf Veröffentlichung eines Leserbriefs gibt. „Diskriminierung von Minderheiten, Beleidigungen politischer Gegner und enthemmte Schmähungen Andersdenkender haben in veröffentlichten Leserbriefen nichts zu suchen“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Redaktionen seien gut beraten, im Zweifel nein zum Abdruck zu sagen, auch wenn sie dafür wütenden Protest ernten.
Der DJV-Vorsitzende dankt in dem Zusammenhang allen Journalistinnen und Journalisten, die sich mit Engagement für einen fairen und kritischen Journalismus einsetzen: „Darin dürfen wir nicht nachlassen, egal wie die Wahlen im September ausgehen.“
Bei Rückfragen: Hendrik Zörner, djv@djv.de
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