Gema-Urteil
Sieg des Urheberrechts
Als Etappensieg des Urheberrechts bewertet der Deutsche Journalisten-Verband das Urteil des Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI.
Das Gericht hatte am Morgen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke für das Training künstlicher Intelligenz durch OpenAI für unzulässig erklärt (Az. 42 O 14139/24). Aus Sicht des DJV geht von dem Urteil eine Signalwirkung aus, die auch journalistische Texte umfasst. „Das Training von KI-Modellen ist Diebstahl geistigen Eigentums“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Nach dem Gema-Urteil ist klar, dass das KI-Unternehmen für KI-erzeugte Vervielfältigungen verantwortlich ist und nicht der Nutzer. Zudem dürfte das KI-System selbst eine Vervielfältigung darstellen, wenn es nachweislich Werkteile oder komplette Werke ausgibt. Journalistinnen und Journalisten, die gegen KI-Entwickler vorgehen wollen, haben nun eine bessere Rechtsposition.
Als „bedauerlich für die Urheber“ wertet es der DJV-Vorsitzende, dass sich an das Münchner Urteil wahrscheinlich ein langer Instanzenweg anschließen dürfte. Beuster: „Es ist zu hoffen, dass die Mühlen der Justiz schneller mahlen als üblich.“ Sonst stehe zu befürchten, dass der Diebstahl geistigen Eigentums unvermindert weiter gehe, bis ein letztinstanzliches Urteil vorliege.
Bei Rückfragen: Hendrik Zörner
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