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Gesetzgebung

Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt

02.01.2026

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung.

Der DJV reagiert damit auf den in diesen Tagen veröffentlichten Referentenentwurf des Justizministeriums zur Änderung des Strafgesetzbuchs. Darin ist unter anderem vorgesehen, verurteilten Volksverhetzern das passive Wahlrecht zu entziehen. Voraussetzung soll eine mindestens sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung sein. Die Entscheidung über den Entzug des passiven Wahlrechts soll ein Gericht treffen. „Damit wird klar“, so DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster, „Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt.“

Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang an Diffamierungskampagnen gegen Medien und Journalisten, die zum Teil seit Jahren laufen: „Parolen von der ,Lügenpresse‘ oder den ,Systemmedien‘ haben schon vor Jahren den gesellschaftlichen Diskurs vergiftet. Wer diesen wahrheitswidrigen Unsinn verbreitet, sollte nicht als Abgeordneter über Gesetze entscheiden dürfen.“ Es sei zu hoffen, dass der Referentenentwurf des Justizministeriums vom Bundestag angenommen werde.

Bei Rückfragen: Hendrik Zörner

E-Mail: djv@djv.de

Desinformation Medienvertrauen

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