Schon seit Monaten ist bekannt, dass das Landesdatenschutzamt Baden-Württemberg versucht, die Foto- und Filmfreiheit in Deutschland mit dem Argument „DSGVO“ einzuschränken. Zuletzt hatte der Präsident des Amtes einen fragwürdigen Artikel in einer Fachzeitschrift veröffentlicht, in dem er sogar die Geltung des foto- und filmfreundlichen Kunsturhebergesetzes im Journalismus in Frage stellte.
Aktuell sorgt die Behörde mit einer weiteren abseitigen Position für Furore: die Veröffentlichung des „Strache-Videos“, in dem österreichische Politiker verdeckt gefilmt wurden, sei eine Datenschutzverletzung, behauptete der Landesdatenschützer Stefan Brink per Twitter, gegenüber dem Rundfunk und in anderen öffentlichen Stellungnahmen.
Nicht nur zahlreiche Politiker verteidigten die Veröffentlichung als legitim, selbst der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sah sich angesichts solcher pressefeindlichen Aussagen zum Widerspruch gegen Baden-Württemberg gezwungen.
Mehr zum Thema auf der DJV-Kampagnenseite "Fotofreiheit.org"
Bildjournalisten
22. Mai 2019
Bildrecht
Verdeckte Videos: Wirklich ein Datenschutzproblem?
Ihr Kommentar mit Netzwerken (FB & Co):
Ihre Meinung, Anmerkung, Kritik, Hinweis, Nachfrage zur Meldung
Hier können Sie der Redaktion Bildjournalisten Ihre Meinung, Anmerkung, Kritik, Hinweis, Nachfrage zur Pressemitteilung übermitteln. Keine Sorge: Ihre Stellungnahme wird nur intern verwendet und nicht veröffentlicht.
Andere News/Infos
Für Freie im Bildermarkt ist die Namensnennung wichtig. Der DJV machte mit einer Aktion auf diesen Rechtsanspruch aufmerksam.
... mehr