Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Bildjournalisten

Fotografennamen

Abdruck ist Pflicht

18.12.2018

Nordkurier, Oldenburgische Volkszeitung und Freie Presse Chemnitz haben bei der Auswertung „Fotografen haben Namen 2018“ des Deutschen Journalisten-Verbands die Spitzenplätze errungen.

In diesen Tageszeitungen wird besonders sorgfältig mit der Angabe der Namen von Fotojournalistinnen und -journalisten verfahren, stellte der DJV im Rahmen der Aktion fest. „Die Akribie, mit der im Einzelfall der Name auch noch an kleinsten Bildern angebracht wird, ist in der Spitzengruppe der überprüften Zeitungen wirklich beeindruckend“, lobt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Die Redakteure der ausgezeichneten Titel gäben sich viel Mühe, um die Namen und damit auch die Arbeit der Fotojournalisten zu würdigen.

Mit der Auswertung „Fotografen haben Namen“ wirbt der DJV für die Notwendigkeit der Nennung von Bildurhebern. Der Anspruch auf Nennung des Namens ist im Urheberrechtsgesetz verankert. Der DJV-Vorsitzende hält es für „mindestens kritikwürdig“, dass bei der Auswertung von vielen anderen Zeitungen immer noch erhebliche Lücken gefunden worden seien. Überall: „Wir laden alle Redaktionen dazu ein, sich an den als sehr gut bezeichneten Zeitungen zu orientieren.“
Der DJV stellt die Ergebnisse am heutigen Dienstag während einer digital durchgeführten Fotojournalismus-Tagung vor, die über journalistenwebinar.de organisiert wird. Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

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