Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Bildjournalisten

Corona-Krise

Bayern zahlt jetzt für Oktober bis Dezember bis zu 1.180 Euro "Unternehmerlohn"

18.12.2020

Die Bayerische Staatsregierung hat jetzt ein Soloselbstständigenprogramm aufgesetzt, von dem freie Journalistinnen und Journalisten in der Corona-Krise profitieren können. Sie können bis zu 1.180 Euro für die Monate Oktober bis Dezember 2020 erhalten.  Gleichzeitig ist nicht klar, ob es die gleiche Förderung auch ab Januar geben soll.

Auf bayern-innovativ infomiert sie wie folgt über den Verfahrensweg:

Wer wird unterstützt?

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 1. Oktober 2020), die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.

Weitere Voraussetzungen

Personen müssen als Soloselbstständige oder in abhängiger Beschäftigung mit wechselnden Engagements und/oder bei unterschiedlichen Arbeitgebern tätig sein. Als Soloselbstständige gelten Antragsteller, die keine Mitarbeiter beschäftigen.

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller:

-nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder

- den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse bestreiten oder

- den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger Tätigkeit in kulturnahen Bereichen bestreiten; hierunter fallen beispielsweise die Tätigkeiten im Bereich Veranstaltungsorganisation und -management, als Kulturvermittler, Künstlervermittler, -manager und -agent, Pädagoge und Techniker, soweit diese sich jeweils auf den Kulturbereich beziehen (Musik, Theater und darstellende Künste, bildende Kunst und Design, Film und Medien, Heimat- und Geschichtspflege, Literatur, Museen und Ausstellungen).

Weitere Voraussetzung ist ein erheblicher Umsatzrückgang, d.h. der Antragsteller muss nachweisen, dass die durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen im Antragszeitraum (Okt. - Dez.2020)  verglichen mit den durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen des Jahres 2019 durch Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sind.

Was wird unterstützt?

Als Finanzhilfen werden ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat, sowie sowie ggf. der Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers oder Rechtsanwalts im Rahmen der Antragstellung gewährt.

Wie wird unterstützt?

Der Antragsteller stellt bei der zuständigen Bewilligungsstelle einen Antrag auf Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns in Höhe des Umsatzrückgangs im Antragszeitraum, höchstens jedoch 1.180 Euro pro Antragsmonat.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch auf bayern-innovativ.de (Link hier).

Zuständig für die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Finanzhilfe sind die jeweils zuständigen Bezirksregierungen."


Der DJV hatte zuletzt mit Schreiben seiner Landesverbände an die Politik appelliert, mehr für die Selbständigen zu unternehmen und dabei auf das Beispiel von Baden-Württemberg verwiesen, wo schon seit längerer Zeit 1.180 Euro im Monat als "Unternehmerlohn" gezahlt werden.


Michael Hirschler, hir@djv.de

 

News-Übersicht für Bildjournalisten

"Hinterland"

Medien machen im Lokalen - der Journalismus erfindet sich neu

03.06.22

Was macht ein Ostfriese an der polnisch-ukrainischen Grenze? Was sich nach einem Ostfriesenwitz anhört, ist in Wirklichkeit ein Zeichen von neuen Richtungsentscheidungen in Lokalmedien. „Wir wollen weg vom Terminjournalismus, hin...

Olaf Scholz

Die Sache mit dem Fototermin

18.05.22

Der Bundeskanzler hat einen Begriff aus dem Politikbetrieb schlagzeilenträchtig gemacht: Fototermin. Dafür wolle er nicht nach Kiew reisen, sagte Scholz. Auch wir Journalisten würden in Politikerauftritten gern mehr sehen als...

Corona-Krise

Neustarthilfe April-Juni jetzt beantragen

14.04.22

Ab sofort können Anträge auf Neustarthilfe für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt werden. Dabei werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete...

Corona-Krise

Neustarthilfe Januar-März 2022 kann jetzt beantragt werden

20.01.22

Die Corona-Krise hat viele Freie hart getroffen - und dauert immer noch an. Daher wird das Programm der Neustarthilfe auch im Frühjahr 2022 fortgesetzt. Bis zu 4.500 Euro können in diesem Hilfsangebot beantragt werden. Für Freie...

Fotografen haben Namen

Drei Zeitungen gewinnen

17.12.21

Die drei Zeitungen Serbske Nowiny, Main-Post und Straubinger Tagblatt haben bei der Aktion „Fotografen haben Namen“ am besten abgeschnitten.

Fotorecht

Framing von Fotos kann verboten werden

09.09.21

In Verträgen kann festgelegt werden, dass Fotografien bei Nutzung im Internet gegen "Framing" im Internet geschützt werden müssen. Das hat der Bundesgerichtshof am 9. September 2021 entschieden. Im konkreten Fall stellte er fest,...

Corona-Krise

Neue Hilfen für Freie

21.07.21

Der DJV informiert in einem aktuellen "Tipps für Freie" über neue Hilfen für Freie angesichts fortdauernder wirtschaftlicher Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Link zum DJV-Tipps für Freie (PDF)

Corona-Krise

Arbeitsstipendien der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

14.07.21

Mit Hilfe eines schmalen  Förderungsprogramms der Bundesregierung versucht die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in der Corona-Krise zu helfen. Im Rahmen des Programms "Neustart Kultur" werden nach Antrag und...

Coronakrise

Update des Tipps für Freie zur Neustarthilfe und zur Überbrückungshilfe III

11.05.21

Die Informationen des DJV zum Thema Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III wurden aktualisiert und sind auf DJV.de im Format PDF abrufbar.

News 19 bis 27 von 402
Newsletter

Cookie Einstellungen