Bildjournalisten
Bildjournalist Daniel Morel erhält 1,2 Millionen Dollar Schadensersatz von AFP und Getty
Aufwändiger Prozess führt wegen Hartnäckigkeit und konkreten Nachweisen zum Erfolg
Der haitianische, in den USA lebende Fotojournalist Daniel Morel erhält 1,2 Millionen Dollar Schadensersatz von den Agenturen Agence France Presse (AFP) und Getty Images. Das hat jetzt die Jury eines New Yorker Gerichts entschieden. Die Agenturen hatten acht Bilder des Fotografen vom Erdbeben in Haiti, die er zunächst über Twitter verbreitet hatte, ohne Rücksprache mit Morel in ihren Vertrieb aufgenommen. Zunächst wurden die Bilder unter dem Namen eines anderen Fotografen, anschließend auch unter dem richtigem Namen im Kundenkreis angeboten. Ein zeitnaher Rückruf des Bildangebot erfolgte trotz Kenntnis der ungeklärten Rechtslage nicht. Das Bild wurde daher in zahlreichen Medien verwendet.
Ausschlaggebend für die Höhe des Schadensersatzes war der Umstand, dass das Gericht eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung bejahte. Vorwurf: Die Agenturen hätten gewusst, dass sie die Nutzungsrechte nicht hatten. Damit war der Schadensersatz höher zu bemessen als in solchen Fällen, in denen Nutzungen unbeabsichtigt ohne Zustimmung des Urhebers erfolgen, etwa wegen der Annahme, dass Nutzungsrechte bereits vorliegen. Morel meint, dass dies der erste Fall ist, in dem diese Agenturen oder ein anderer großer Verwerter jemals wegen der vorsätzlichen Verletzung von Urheberrechten in Haftung genommen wurden.
Gleichzeitig beklagt Morel den erheblichen Aufwand, um seine Rechte durchzusetzen. Eine dreijährige Strapaze mit Prozessgegnern, die er niemand anderem wünschen könne, meint Morel zum Verfahren. Berichten von Brancheninsidern zufolge hatten Vertreter der Agenturen nicht damit gerechnet, dass Morel sich in irgendeiner Weise gegen sie durchsetzen könnte. Diese "Arroganz der Großen" gegenüber Bildjournalisten und anderen Bildanbietern dürfte damit - gleichwohl aufwändig - zu Fall gebracht worden sein.
Wie aus dem Umfeld von Morel zu hören ist, beruht der Erfolg des Verfahrens auch auf einer akribischen Dokumentation der unerlaubten Nutzung, die von den Anwälten belegt wurde. Entscheidend für Bildjournalisten ist daher für vergleichbare Fälle, unerlaubte Nutzungen sofort bei Bekanntwerden durch Screenshots und auch durch Herbeiziehung von anderen Personen als Zeugen zu dokumentieren. Ohne solche Belege wäre es nie zu den Schadensersatzzahlungen gekommen.
Ebenso zeigt der Fall, dass in Sondersituationen wie Katastrophen der Bildvertrieb über Twitter immer noch zu Zahlungen von Agenturen führen kann - trotz der weitreichenden Nutzungsrechte, die für Material bei Twitter einzuräumen sind. Gleichwohl ist Bildjournalisten generell anzuraten, zur Vermeidung komplexer rechtlicher Auseinandersetzungen Bilder nicht über Twitter und soziale Medien in den Umlauf zu bringen, sondern sogleich über die Bildagenturen ihres Vertrauens oder eigene Bilddatenbanken anzubieten - und allenfalls darauf über Twitter zu verlinken.
Michael Hirschler, hir@djv.de (twitter.com/bildinfo)
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Aktuelle Umfrage zum Bildermarkt: Bitte teilnehmen!
Fotografisch Berufstätige sind aufgerufen zur Beteiligung an der Branchenumfrage zum Bildermarkt 2021.. Sie wird durchgeführt von der Arbeitsgruppe „image market -business trends“ am Studiengang Fotojournalismus und...
Update zum Info Kinderkrankengeld
Das DJV-Info zum Thema Kinderkrankengeld wurde aktualisiert, unter anderem durch eine Erläuterung zur Abrechnung der Ansprüche bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien. Das Info ist unter djv.de im Format PDF...
Aktualisierung zu Hilfen für Freie 2021
Eine Aktualisierung des DJV-Infos zum Thema Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe ist jetzt unter djv.de abrufbar (Format PDF).
Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert
Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig...
Corona-Pandemie und Betreuung: Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld
Bereits seit März 2020 gibt es einen Anspruch von Eltern auf Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung wegen Corona geschlossen wird. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass das...
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme
Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu...
Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...
Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten
Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...
Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist
Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten. Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...