Bildjournalisten
Bundesländer Berlin und Niedersachsen wollen Fotoaufnahmen von Verstorbenen unter Strafe stellen
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am 13. Mai 2016
Stimmt der Bundesrat zu, muss sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben befassen, denn nach der Verfassung hat der Bundesrat das Recht, Gesetze in den Bundestag einzubringen. Damit ist natürlich noch nichts darüber gesagt, ob die Ausschüsse des Bundestags oder das Plenum der Abgeordneten dieser Initiative zustimmen.
Konkret wird das Vorhaben von den beiden Bundesländern damit begründet, es sei "der Medienberichterstattung zu entnehmen, dass bei schweren Unfällen Schaulustige die verunglückten Personen mit ihren mobilen Telefonen fotografieren, statt ihnen zu helfen."
Eine zeitliche Höchstgrenze für den Schutz der Verstorbenen ist nicht vorgesehen. Damit könnten unter Umständen auch Fotoverwendungen strafbar werden, wenn die Abgebildeten schon vor Jahrzehnten verstorben sind.
Die Regelung soll in den § 201a Strafgesetzbuch integriert werden, der bereits die Strafbarkeit der Aufnahme von Fotos aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich vorsieht, wozu beispielsweise das Schlafzimmer oder das Bad zählen dürften. Weiterhin ist strafbar die Aufnahme eines Fotos, die eine hilflose Person zeigt. Ebenso bestimmt die Regelung schon seit einiger Zeit, dass strafbar ist, wer eine Aufnahme "die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht".
Während die Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich nach dem § 201a StGB nichts in Presse, Kunst oder Wissenschaft zu suchen haben, gilt für Aufnahmen, die "erheblich" schaden oder Hilflosigkeit zeigen, eine Ausnahme.
Eine Ausnahme soll auch bei der Neuregelung bestehen: Keine Strafbarkeit soll bei Aufnahmen Verstorbener gehen, wenn es sich um Handlungen geht, "die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen." Journalisten wären insofern vom Vorhaben nicht wirklich betroffen.
Der DJV wird die weitere Entwicklung des Gesetzesvorhaben aufmerksam verfolgen und steht für Hinweise und Meinungsäußerungen aus der Mitgliedschaft zum Thema zur Verfügung.
Bundesrats-Grunddrucksache 226/16
Michael Hirschler, hir@djv.de
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Downloadgebühren bei Axel Springer - noch kein neuer Stand
Zur Frage, inwieweit Downloadgebühren geltend gemacht werden können
Urheberrechtsverletzung auch durch "veralteten" Link auf Foto, so Oberlandesgericht Karlsruhe
Redaktionen und Webmaster aufgepasst: Das Recht am Bild ist auch im Web zu beachten
Wordpress machen - auch als Fotoblog
Unsere vorweihnachtliche Überraschung für Mitglieder: Einstieg in Wordpress, ein Webinar zum Selbermachen von (Foto-)Blogs
ZAPP-Interviews zur Feuerwehrfotografie, extended version
Der BJV macht auf ausführliche Versionen der ZAPP-Interviews zum Thema Feuerwehrfotografie aufmerksam. Einige der Hauptprotagonisten der Auseinandersetzung kommen zu Wort.
Stefan Prager schießt das beste bayerische Pressefoto
Die Entscheidung der Jury des BJV-Wettbewerbs Pressefoto Bayern 2012
ZAPP-Bericht zu Feuerwehr und Bildjournalisten
DJV und Feuerwehren haben den Dialog aufgenommen. Im Fernsehen wird das Thema derweil noch mal aufgespießt.
DJV und Feuerwehrverband: Zusammen mit Blick nach vorn
Ein Arbeitsgespräch zwischen Vertretern des DJV und des Deutschen Feuerwehrverbandes fand am Montag, 3. Dezember, statt.
e-hots***.com-Seite nicht aufrufen
Internetseite sorgt für Aufregung bei Bildjournalisten
Jens Meyer gewinnt Fotopreis Hessen-Thüringen
Siegerfoto des Wettbewerbs "PresseFoto Hessen- Thüringen 2012": Im Rausch der Tiefe.