Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Bildjournalisten

Gesetzesinitiative

Bundesländer Berlin und Niedersachsen wollen Fotoaufnahmen von Verstorbenen unter Strafe stellen

06.05.2016

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am 13. Mai 2016

Bismarck auf dem Totenbett. Demnächst strafbar, falls per WhatsApp verschickt? Foto: Willy Wilcke und Max Christian Priester

Wer Fotos von Verstorbenen aufnimmt, soll sich strafbar machen. Wer sie verbreitet oder anderweitig zugänglich macht, ebenso. Eine Ausnahme soll allerdings für die Presse, Kunst oder Wissenschaft bestehen. Zwei Bundesländer haben eine entsprechende Gesetzesinitative auf die Tagesordnung des Bundesrats gesetzt, der am 13. Mai 2016 Sitzung hat.

Stimmt der Bundesrat zu, muss sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben befassen, denn nach der Verfassung hat der Bundesrat das Recht, Gesetze in den Bundestag einzubringen. Damit ist natürlich noch nichts darüber gesagt, ob die Ausschüsse des Bundestags oder das Plenum der Abgeordneten dieser Initiative zustimmen.

Konkret wird das Vorhaben von den beiden Bundesländern damit begründet, es sei "der Medienberichterstattung zu entnehmen, dass bei schweren Unfällen  Schaulustige  die  verunglückten  Personen mit ihren mobilen Telefonen fotografieren, statt  ihnen zu helfen."

Eine zeitliche Höchstgrenze für den Schutz der Verstorbenen ist nicht vorgesehen. Damit könnten unter Umständen auch Fotoverwendungen strafbar werden, wenn die Abgebildeten schon vor Jahrzehnten verstorben sind.

Die Regelung soll in den § 201a Strafgesetzbuch integriert werden, der bereits die Strafbarkeit der Aufnahme von Fotos aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich vorsieht, wozu beispielsweise das Schlafzimmer oder das Bad zählen dürften. Weiterhin ist strafbar die Aufnahme eines Fotos, die eine hilflose Person zeigt. Ebenso bestimmt die Regelung schon seit einiger Zeit, dass strafbar ist, wer eine Aufnahme "die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht".

Während die Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich nach dem § 201a StGB nichts in Presse, Kunst oder Wissenschaft zu suchen haben, gilt für Aufnahmen, die "erheblich" schaden oder Hilflosigkeit zeigen, eine Ausnahme.

Eine Ausnahme soll auch bei der Neuregelung bestehen: Keine Strafbarkeit soll bei Aufnahmen Verstorbener gehen, wenn es sich um Handlungen geht, "die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen." Journalisten wären insofern vom Vorhaben nicht wirklich betroffen.

Der DJV wird die weitere Entwicklung des Gesetzesvorhaben aufmerksam verfolgen und steht für Hinweise und Meinungsäußerungen aus der Mitgliedschaft zum Thema zur Verfügung.

Bundesrats-Grunddrucksache 226/16


Michael Hirschler, hir@djv.de


News-Übersicht für Bildjournalisten

Bildermarkt

Aktuelle Umfrage zum Bildermarkt: Bitte teilnehmen!

29.01.21

Fotografisch Berufstätige sind aufgerufen zur Beteiligung an der Branchenumfrage zum Bildermarkt 2021.. Sie wird durchgeführt von der Arbeitsgruppe „image market -business trends“ am Studiengang Fotojournalismus und...

Corona-Krise

Update zum Info Kinderkrankengeld

29.01.21

Das DJV-Info zum Thema Kinderkrankengeld wurde aktualisiert, unter anderem durch eine Erläuterung zur Abrechnung der Ansprüche bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien. Das Info ist unter djv.de im Format PDF...

Corona-Krise

Aktualisierung zu Hilfen für Freie 2021

29.01.21

Eine Aktualisierung des DJV-Infos zum Thema Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe ist jetzt unter djv.de abrufbar (Format PDF).

Corona-Krise

Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert

21.01.21

Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig...

CORONA-PANDEMIE

Corona-Pandemie und Betreuung: Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld

20.01.21

Bereits seit März 2020 gibt es einen Anspruch von Eltern auf Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung wegen Corona geschlossen wird. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass das...

CORONA-PANDEMIE

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme

14.01.21

Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu...

CORONA-PANDEMIE

Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe

11.01.21

EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und  unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...

Corona-Pandemie

Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten

08.01.21

Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...

Freie

Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist

30.12.20

 Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten.  Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...

News 37 bis 45 von 402
Newsletter

Cookie Einstellungen