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dapd-Bildjournalisten: Sichern Sie Ihr Material jetzt!

06.06.2013

Bildarchiv verkauft - was gilt für die Rechte an den Bildern?


Das Bildarchiv der dapd ist vom Insolvenzverwalter an die Firma ddp images in Hamburg verkauft worden. Damit stellt sich Bildjournalisten die Frage, was mit ihren Bildern geschieht, die sie der dapd zugeliefert haben. Das gilt sowohl für freie Bildjournalisten, die in den langen Jahren vor der zweifachen Insolvenz Bilder zugeliefert haben, als auch diejenigen, die weiter oder auch erst nach erster und zweiter Insolvenz Fotos lieferten. Darüber hinaus stellt sich die Frage natürlich auch für angestellte Bildjournalisten.

Hinsichtlich des Verkaufs des Bildarchivs stellen sich zahlreiche Fragen. Es ist bereits zweifelhaft, ob der Insolvenzverwalter überhaupt Nutzungsrechte am Bildarchiv übertragen konnte, zumal für das gesamte überreichte Material. Selbst wenn (für Teile des Materials) unterstellt würde, dass ein Gericht die Übertragung von Nutzungsrechten für zulässig hielte, stellt sich die Frage, ob die Bildjournalisten ein Rücktrittsrecht hinsichtlich der Nutzungsrechte für ihre Bilder ausüben könnten.

Der DJV hat bereits versucht, den Erwerber zur Verhandlung von Rahmenbedingungen zu bewegen. Seitens ddp images wurde allerdings argumentiert, dass alle Bildlieferungen und Vereinbarungen individuell zu klären seien und damit eine Einzelverhandlung erforderlich ist. Aus diesem Grund muss der DJV die Problematik öffentlich machen und die Mitglieder zur Wahrung ihrer Rechte auffordern. Der DJV warnt seine Mitglieder allerdings davor, solche Gespräche ohne rechtliche Vertretung zu führen, weil damit der Verlust von zahlreichen Rechten und zugleich neue Haftungsmöglichkeiten gegenüber ddp images oder Dritten (wie etwa fotografierten Personen) entstehen könnten. Der DJV bietet seinen Mitgliedern daher grundsätzlich an, sie als Einzelpersonen in Korrespondenzen und Verhandlungen zu vertreten.

Die Vorgehensweise wäre wie folgt: Grundsätzlich muss die DJV-Mitgliedschaft vorliegen. Weiterhin muss ein Rechtsschutzantrag beim Landesverband (mit Hinweis auf diesen Beitrag) eingereicht und bewilligt werden. Mitglieder wenden sich dann an das DJV-Referat Bildjournalisten ausschließlich unter der Mail hob@djv.de mit der Betreffzeile "Vertretung ddp images". Bitte beachten Sie, dass telefonische Beratung durch das Referat Bildjournalisten in der Bundesgeschäftsstelle zu diesem Komplex frühestens ab dem 10. Juni möglich ist. 


Michael Hirschler, hir@djv.de


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