Bildjournalisten
e-hots***.com-Seite nicht aufrufen
Internetseite sorgt für Aufregung bei Bildjournalisten
Aufregung unter Bildjournalisten: Auf einer Internetseite mit pornographischen Anzeigen finden sich ihre Fotos oder Bilder, auf denen sie sich selbst befinden.
Der DJV prüft den Fall juristisch, rät aber auch vom testweisen Besuch der Seite ab. Denn die Seite erzeugt die gesuchten Inhalte erst, wenn der eigene Name in der Suchfunktion eingegeben wird.
Das gilt allerdings grundsätzlich für jeden Suchbegegriff oder Namen, der dort eingegeben wird.
Vermutlich handelt es sich nicht einmal um eine dauerhafte Seite; dazu kann der HTML-Code untersucht werden. Die Seite erzeugt sich wohl eher erst (und nur) im Moment der Eingabe und nutzt möglicherweise Funktionen der Google Bildsuche.
Kann das zulässig sein? Wobei der Anbieter wohl in den USA sitzt?
Das ganze Thema kommt der Diskussion um das Leistungsschutzrecht recht nahe: Kann man den Bereitsteller einer (Such-)Funktion bereits als Nutzer ansehen, oder handelt es sich um, weil vorübergehend erzeugte "Seiten", de facto Ergebnisanzeigen, um das lizenzfreie Ergebnis einer Suchmaschine?
Die Google Bildsuche wurde vom Bundesgerichtshof für legal gehalten. Es wäre denkbar, dass man in diesem Fall ein anders gelagertes Urteil erreichen könnte. Dann könnten allerdings der Klageweg und/oder die Vollstreckbarkeit problematisch sein, da es sich vermutlich um ein US-Angebot handelt, und dort herrscht "fair use", das heißt mehr solcher Nutzungen sind unter Umständen zulässig. Es gibt also keine schnelle juristische Antwort.
Natürlich könnten auch deutsche Internetprovider in Haftung genommen werden, was aber auch Zeit kostet. Einfacher könnte es sein, die Google Bildsuche zur Sperrung von Zugriffen durch die Seite aufzufordern.
Der DJV informiert weiter über den Fall.
Michael Hirschler, hir@djv.de
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Aktuelle Umfrage zum Bildermarkt: Bitte teilnehmen!
Fotografisch Berufstätige sind aufgerufen zur Beteiligung an der Branchenumfrage zum Bildermarkt 2021.. Sie wird durchgeführt von der Arbeitsgruppe „image market -business trends“ am Studiengang Fotojournalismus und...
Update zum Info Kinderkrankengeld
Das DJV-Info zum Thema Kinderkrankengeld wurde aktualisiert, unter anderem durch eine Erläuterung zur Abrechnung der Ansprüche bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Freien. Das Info ist unter djv.de im Format PDF...
Aktualisierung zu Hilfen für Freie 2021
Eine Aktualisierung des DJV-Infos zum Thema Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe ist jetzt unter djv.de abrufbar (Format PDF).
Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert
Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig...
Corona-Pandemie und Betreuung: Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld
Bereits seit März 2020 gibt es einen Anspruch von Eltern auf Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung wegen Corona geschlossen wird. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass das...
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme
Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu...
Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...
Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten
Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...
Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist
Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten. Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...