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EU-Beihilferecht sorgt für Probleme
Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen: Weder die Neustarthilfe noch die hierzu alternative konkrete Erstattung bestimmter Betriebskosten im Rahmen der ,,Überbrückungshilfe III" können bislang online abgerufen werden.
Klarstellung: Inzwischen hat das Bundeswirtschaftsministerium klar-gestellt, dass der Nachweis von einkommensmäßigen Verlusten kein Kriterium für die Hilfen sein werden, das gelte erst ab Hilfen ab einer Million Euro, heißt es jetzt. Allerdings ist eine Beantragung der neuen Hilfen immer noch nicht möglich.
Als Grund für die Verzögerungen und das Kriterium der Einkommensverluste werden Vorgaben der Europäischen Kommission genannt. Erst wenn es grünes Licht aus Brüssel gibt, soll ein Antrag online möglich sein. Und erst dann wird feststehen, welches die Bedingungen für die Hilfen sein werden.
MEHR in einem ausführlichen DJV-Info.
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