Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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DSM-Richtlinie

Fauler Kompromiss bei Urheberrecht

03.02.2021

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts nach langem Hin und Her endlich auf den Weg gebracht hat, weist aber auch auf erheblichen Nachbesserungsbedarf hin.

„Die sogenannte „geringfügige Nutzung“ ist ein fauler Kompromiss, von dem zwar die Nutzer, Facebook und Google profitieren, nicht jedoch die Urheberinnen und Urheber“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.

Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in nationales Recht korrigiert gegenüber vorherigen Überlegungen die „erlaubten Nutzungen“ immerhin schon weit nach unten. Unter anderem ist vorgesehen, dass Texte nur noch bis zu 160 Zeichen ohne Zustimmung des Rechteinhabers auf Plattformen verwendet werden dürfen. Vorher war von bis zu 1.000 Zeichen die Rede.

Bei Videos, Audios und vor allem für Fotos und Grafiken sind die Grenzen aber noch viel zu hoch. Heutige Verfahren verkleinern hochwertige Bilder ohne Probleme unter die Grenze von 125 Kilobyte, sodass der Bildinhalt weiter gut erkennbar bleibt. Diese Bilder dürften dann von Nutzern ohne jegliche kreative Umgestaltung verbreitet werden. Ein Foto, das schon überall im Netz geteilt wurde, ist für einen Fotografen praktisch nicht mehr zu verkaufen. Dem Kabinettsentwurf zufolge bliebe ihm dann statt einem ordentlichen Bildhonorar nur noch die deutlich geringere Vergütung über die Verwertungsgesellschaft übrig.

„Von einem fairen Entgelt kann man da nicht mehr sprechen“, so DJV-Vorsitzender Überall. „Die ‚geringfügige Nutzung‘ führt die Absicht der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die Kreativen an der digitalen Nutzung ihrer Werke fair und angemessen zu beteiligen, ad absurdum.“

Die Internetkultur mit „Memes“, „GIFs“ und anderem müsse bewahrt werden, so Überall. Dazu sind die Regelungen der „geringfügigen Nutzung“ aber nicht notwendig. Die weit gefasste Auslegung des Pastiche-Begriffs, wie im Gesetzentwurf enthalten, reicht dafür völlig aus. „Im Interesse der Urheberinnen und Urheber sollte die ‚geringfügige Nutzung‘ ersatzlos gestrichen werden“, fasst Überall die Forderungen des DJV zusammen.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Paul Eschenhagen

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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