Bildjournalisten
Fotografen haben Namen: 14.000 Euro Schadensersatz für Nichtnennung des Urhebers
Geld für die Verletzung des Namensrechts gibt´s sogar bei so genannten Creative-Commons-Lizenzen
14.000 Euro Schadensersatz für die mehrmalige Verwendung eines "hochwertigen Landschaftsbildes" auf einer Website, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde. Das ist das Ergebnis außergerichtlicher Verhandlungen der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum (ihr-law.de).
Das Recht auf Nennung des Urhebers ist gesetzlich in § 13 Urheberrechtsgesetz geregelt. Wer den Namen nicht nennt, hat - soweit es keine speziellen vertraglichen Regelungen gibt - einen Schadensersatzanspruch in Höhe des ursprünglich vereinbarten Preises.
Das Pikante am Fall: Hier ging es um ein Bild, das vom Fotografen mit einer so genannten "Creative-Commons-Lizenz" (CC-Lizenz) versehen wurde. Bei CC-Lizenzen handelt es sich um Mustervertragsbedingungen, die im Wesentlichen von Rechtsanwaltskanzleien im Ausland erarbeitet worden sind und in erster Linie darauf zielen, die kostenfreie Weitergabe von kreativem Material rechtlich abzusichern, etwa für Websites wie Wikipedia.
Was viele Nutzer nicht ahnen: Es gibt ganz unterschiedliche CC-Lizenzen. So ist beispielsweise bei manchen CC-Lizenzen eine "kommerzielle" Nutzung nicht gestattet, bei anderen wird die Nennung des Urhebers verlangt.
Im konkreten Fall ging es genau darum: Die fehlende Nennung des Namens. Das Verhandlungsergebnis der Rechtsanwälte zeigt damit zweierlei: Einerseits sind CC-Lizenzen ein potenzielles Minenfeld für beide Beteiligten, weil sei Missverständnisse hervorrufen können, andererseits belegt der Fall, wie teuer es für Medien werden kann, wenn sie - wie immer noch viele Blätter - das Recht auf Namensnennung ignorieren.
Der DJV berät und vertritt seine Mitglieder in entsprechenden Fällen.
Michael Hirschler, hir@djv.de Siehe zum Thema auch den Beitrag zum gleichen Thema bei "Recht am Bild"
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Medien machen im Lokalen - der Journalismus erfindet sich neu
Was macht ein Ostfriese an der polnisch-ukrainischen Grenze? Was sich nach einem Ostfriesenwitz anhört, ist in Wirklichkeit ein Zeichen von neuen Richtungsentscheidungen in Lokalmedien. „Wir wollen weg vom Terminjournalismus, hin...
Die Sache mit dem Fototermin
Der Bundeskanzler hat einen Begriff aus dem Politikbetrieb schlagzeilenträchtig gemacht: Fototermin. Dafür wolle er nicht nach Kiew reisen, sagte Scholz. Auch wir Journalisten würden in Politikerauftritten gern mehr sehen als...
Neustarthilfe April-Juni jetzt beantragen
Ab sofort können Anträge auf Neustarthilfe für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt werden. Dabei werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete...
Neustarthilfe Januar-März 2022 kann jetzt beantragt werden
Die Corona-Krise hat viele Freie hart getroffen - und dauert immer noch an. Daher wird das Programm der Neustarthilfe auch im Frühjahr 2022 fortgesetzt. Bis zu 4.500 Euro können in diesem Hilfsangebot beantragt werden. Für Freie...
Drei Zeitungen gewinnen
Die drei Zeitungen Serbske Nowiny, Main-Post und Straubinger Tagblatt haben bei der Aktion „Fotografen haben Namen“ am besten abgeschnitten.
Framing von Fotos kann verboten werden
In Verträgen kann festgelegt werden, dass Fotografien bei Nutzung im Internet gegen "Framing" im Internet geschützt werden müssen. Das hat der Bundesgerichtshof am 9. September 2021 entschieden. Im konkreten Fall stellte er fest,...
Neue Hilfen für Freie
Der DJV informiert in einem aktuellen "Tipps für Freie" über neue Hilfen für Freie angesichts fortdauernder wirtschaftlicher Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Link zum DJV-Tipps für Freie (PDF)
Arbeitsstipendien der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Mit Hilfe eines schmalen Förderungsprogramms der Bundesregierung versucht die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in der Corona-Krise zu helfen. Im Rahmen des Programms "Neustart Kultur" werden nach Antrag und...
Update des Tipps für Freie zur Neustarthilfe und zur Überbrückungshilfe III
Die Informationen des DJV zum Thema Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III wurden aktualisiert und sind auf DJV.de im Format PDF abrufbar.