Bildjournalisten
Fotografen haben Namen: 14.000 Euro Schadensersatz für Nichtnennung des Urhebers
Geld für die Verletzung des Namensrechts gibt´s sogar bei so genannten Creative-Commons-Lizenzen
14.000 Euro Schadensersatz für die mehrmalige Verwendung eines "hochwertigen Landschaftsbildes" auf einer Website, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde. Das ist das Ergebnis außergerichtlicher Verhandlungen der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum (ihr-law.de).
Das Recht auf Nennung des Urhebers ist gesetzlich in § 13 Urheberrechtsgesetz geregelt. Wer den Namen nicht nennt, hat - soweit es keine speziellen vertraglichen Regelungen gibt - einen Schadensersatzanspruch in Höhe des ursprünglich vereinbarten Preises.
Das Pikante am Fall: Hier ging es um ein Bild, das vom Fotografen mit einer so genannten "Creative-Commons-Lizenz" (CC-Lizenz) versehen wurde. Bei CC-Lizenzen handelt es sich um Mustervertragsbedingungen, die im Wesentlichen von Rechtsanwaltskanzleien im Ausland erarbeitet worden sind und in erster Linie darauf zielen, die kostenfreie Weitergabe von kreativem Material rechtlich abzusichern, etwa für Websites wie Wikipedia.
Was viele Nutzer nicht ahnen: Es gibt ganz unterschiedliche CC-Lizenzen. So ist beispielsweise bei manchen CC-Lizenzen eine "kommerzielle" Nutzung nicht gestattet, bei anderen wird die Nennung des Urhebers verlangt.
Im konkreten Fall ging es genau darum: Die fehlende Nennung des Namens. Das Verhandlungsergebnis der Rechtsanwälte zeigt damit zweierlei: Einerseits sind CC-Lizenzen ein potenzielles Minenfeld für beide Beteiligten, weil sei Missverständnisse hervorrufen können, andererseits belegt der Fall, wie teuer es für Medien werden kann, wenn sie - wie immer noch viele Blätter - das Recht auf Namensnennung ignorieren.
Der DJV berät und vertritt seine Mitglieder in entsprechenden Fällen.
Michael Hirschler, hir@djv.de Siehe zum Thema auch den Beitrag zum gleichen Thema bei "Recht am Bild"
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe
Eine Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe sowie zusätzlichen Hilfen in einigen Bundesländern ist jetzt unter djv.de abrufbar: DJV-Tipps für Freie.
Warnung an Freie vor Knebelvertrag
Der Deutsche Journalisten-Verband warnt Bildjournalistinnen und -journalisten vor der Unterzeichnung eines neuen Vertrags bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Neues zur Neustarthilfe und Gutes für Bayern
Die Neustarthilfe für Freie, die als Solo-Selbstständige und/oder unständig Beschäftigte tätig sind, wird auch an Freie im Journalismus geleistet. Darauf hat der DJV in letzter Zeit bereits mehrfach hingewiesen. Grundsätzlich...
EuGH stärkt Urheberrecht
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Framing von digitalen Bildern.
Lage ist alarmierend
Die wirtschaftliche Situation freier Journalistinnen und Journalisten ist ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie alarmierend.
Verlässliche Konstante in Krisenzeiten: mfm-BILDHONORARE 2021 erschienen!
Die jährlich von der mfm ermittelten marktüblichen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland werden in der Publikation „mfm-BILDHONORARE“ veröffentlicht. Die Ausgabe 2021 ist ab sofort in der gedruckten Version und auch im...
Soziale Lage in der Film- und Fernsehbranche wird untersucht
Eine aktuelle Branchenumfrage soll die Arbeitsbedingungen und soziale Lage der Berufstätigen in der Film- und Fernsehbranche erforschen. Die Umfrage ist vom Senat von Berlin beauftragt worden. Die Ergebnisse sollen einem...
Neustarthilfe kann jetzt beantragt werden
Die Neustarthilfe des Bundes ist für Solo-Selbstständige jetzt abrufbar. Freie, die in Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnerschaften) oder Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) arbeiten, müssen sich dagegen noch...
Fauler Kompromiss bei Urheberrecht
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts nach langem Hin und Her endlich auf den Weg gebracht hat, weist aber auch auf erheblichen Nachbesserungsbedarf...