Bildjournalisten
Framing von Fotos kann verboten werden
In Verträgen kann festgelegt werden, dass Fotografien bei Nutzung im Internet gegen "Framing" im Internet geschützt werden müssen. Das hat der Bundesgerichtshof am 9. September 2021 entschieden. Im konkreten Fall stellte er fest, dass eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von Fotos davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen "Framing" ergreift. Unter "Framing" versteht man das Einbetten der auf dem Server eines Nutzers gespeicherten und auf seiner Internetseite eingestellten Inhalte auf der Internetseite eines Dritten. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst nimmt für Fotografierende unter bestimmten Umständen die Rechte wahr und bietet dafür Nutzungsverträge an. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen "I ZR 113/18 - Deutsche Digitale Bibliothek II" zu finden. Für Freie und Agenturen kann es insofern sinnvoll sein, jetzt in ihren Nutzungsbedingungen festzulegen, dass die Bilder gegen Framing geschützt werden müssen, wenn sie solche Nutzungen ausschließen wollen.
Mehr: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021169.html
Michael Hirschler
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