Bildjournalisten
Urheberrechte
Grund zum Jubeln
08.08.2018
Bildjournalisten, aufgepasst: Der Europäische Gerichtshof hat mit einem wegweisenden Urteil die Urheberrechte von Fotografen gestärkt.
Wer im Internet Fotos für die eigene Website kopiert, ohne die Urheber um Erlaubnis zu fragen, macht sich definitiv strafbar. Das gilt auch, wenn mit der eigenen Seite keine Gewinne erzielt werden sollen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Az. C-161/17). Nach dem Urteil reicht es auch nicht aus, den Urheber zu nennen. Der Fotograf muss vor der Veröffentlichung gefragt werden, ob er mit der Kopie seines Bildes einverstanden ist.
Im konkreten Fall ging es um eine Schule in Nordrhein-Westfalen. Eine Schülerin hatte für ein Referat ein Foto der spanischen Stadt Cordoba von einem Reiseportal auf die Seite der Schule kopiert. Der Fotograf, der das Bild gemacht hatte, klagte daraufhin auf Schadensersatz. Die Europarichter sahen darin eine erneute öffentliche Wiedergabe des Fotos. Denn dadurch werde das Bild einem "neuen Publikum" zugänglich gemacht. Und bei jeder Wiedergabe muss der Urheber vorher um Erlaubnis gefragt werden.
Klarer können die Rechte von Urhebern im Internet nicht gestärkt werden. Ein Sieg auf ganzer Linie.
Ein Kommentar von Hendrik Zörner
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