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Corona-Krise

Grundsicherungsantrag Mai noch stellen!

29.05.2020

Freie Journalistinnen und Journalisten, die von der Corona-Krise hart getroffen wurden, sollten zum Ende des Monats noch einmal dringend prüfen, ob sie nicht Anspruch auf die Corona-Grundsicherung haben. Der DJV informiert schon seit längerem in den "Tipps für Freie unter djv.de/corona über die Anspruchsvoraussetzungen. Inzwischen wurde auch klar, dass Kapitallebensversicherungen und andere Sparformen, die der Altersvorsorge dienen, nicht mehr zum Stolperstein für einen Antrag werden.

"Ich sehe mich nicht als Person, die Grundsicherung bezieht", ist immer noch von Kolleginnen und Kollegen in der Beratung zu hören. Diese Ansicht ist verständlich, denn viele wollen statt Kontakten zu Ämtern wieder frei und unternehmerisch arbeiten. Doch Experten wissen: die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden Gesellschaft, Wirtschaft und Medien noch auf Monate hinaus lähmen, Aufträge und Kunden für Freie bleiben Mangelware. Regierungspolitiker reagieren auf die Bescheidenheit überrascht. "Grundsicherung in Anspruch zu nehmen ist kein Makel, sondern ein Rechtsanspruch!" heißt es von ihrer Seite. Die Freien sind also gefordert, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, ohne Wenn und Aber.

Ein Antrag auf Grundsicherung kann nur für den jeweiligen Monat gestellt werden und für die Zukunft, nicht aber für zurückliegende Monate. Daher sollten auch diejenigen, die sich nicht sicher sind, ob sie einen Anspruch haben, sicherheitshalber noch einen Antrag stellen. Der Antrag ist online möglich, unter arbeitsagentur.de

Der DJV bietet seinen Mitgliedern bei Fragen zur Grundsicherung Rechtsberatung und auch Rechtsschutz an. Juristinnen und Juristen bei den Landesverbänden und auch auf Ebene des Bundesverbandes sind derzeit ständig mit der Klärung von Fragen der Mitglieder im Angesicht der Corona-Krise beschäftigt. Michael Hirschler, hir@djv.de

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