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Bildjournalisten

Corona-Krise

Informationen zu neuen Hilfen für Selbständige

08.07.2020

Die Bundesregierung und einige Länder haben neue Programme aufgelegt, mit denen Selbständige angesichts des Umsatzrückgangs in der Corona-Krise unterstützt werden sollen.

Hier eine erste, kurze Übersicht (wird ergänzt):
Überbrückungshilfe des Bundes


Information unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de


Überbrückungshilfe der Länder ab Juni



Baden-Württemberg:

Informationen beim zuständigen Ministerium:

"Seitens des Landes wollen wir das Hilfsprogramm des Bundes sinnvoll durch Förderung eines fiktiven Unternehmerlohns ergänzen: Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe will das Land einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang daher auch bei der Überbrückungshilfe aus Landesmitteln aufstocken."

Bayern: Künstlerhilfe Bayern

"Der Antrag kann seit 19.05.2020 bis längstens 30.09.2020 für bis zu maximal drei aufeinanderfolgende Monate gestellt werden. Der Leistungszeitraum beginnt frühestens mit dem Monat des Antragseingangs bei der Bewilligungsstelle. Eine Antragstellung für zurückliegende Monate ist nicht möglich."

Hamburg: Neustartprämie Information:
https://www.hamburg.de/neustartpraemie/
Antragsformular:
https://www.hamburg.de/contentblob/14037908/9ffbe14193ef664dea105acc8e0a7af4/data/hilfestellung-antrag.pdf

Nordrhein-Westfalen:

Informationen beim Wirtschaftsministerium des Landes zur Überbrückungshilfe (https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe):

"Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes und gewährt aus Mitteln des Landes zusätzliche Unterstützung, die NRW Überbrückungshilfe Plus
 
Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, erhalten - über die Überbrückungshilfe hinaus - eine einmalige Zahlung i. H. v. 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalens.
 
Die grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe gelten auch für die NRW Überbrückungshilfe Plus. Dies bedeutet unter anderem, dass der Umsatz der Anspruchsberechtigten in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein muss. Bei Gründungen zwischen 1. April 2019 und 31. Oktober 2019 sind die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Darüber hinaus muss (wie bereits bei der Überbrückungshilfe) ein Umsatzrückgang von mindestens 40 % in den Monaten Juni, Juli und/oder August vorliegen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Hilfen mit Arbeitslosengeld II-Leistungen ist nicht möglich.
 
Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich."

News-Übersicht für Bildjournalisten

Coronakrise

Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe

28.04.21

Eine Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe sowie zusätzlichen Hilfen in einigen Bundesländern ist jetzt unter djv.de abrufbar: DJV-Tipps für Freie.

dpa

Warnung an Freie vor Knebelvertrag

31.03.21

Der Deutsche Journalisten-Verband warnt Bildjournalistinnen und -journalisten vor der Unterzeichnung eines neuen Vertrags bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Coronakrise

Neues zur Neustarthilfe und Gutes für Bayern

19.03.21

Die Neustarthilfe für Freie, die als Solo-Selbstständige und/oder unständig Beschäftigte tätig sind, wird auch an Freie im Journalismus geleistet. Darauf hat der DJV in letzter Zeit bereits mehrfach hingewiesen. Grundsätzlich...

Framing-Urteil

EuGH stärkt Urheberrecht

10.03.21

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Framing von digitalen Bildern.

Freie

Lage ist alarmierend

02.03.21

Die wirtschaftliche Situation freier Journalistinnen und Journalisten ist ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie alarmierend.

Bildhonorare

Verlässliche Konstante in Krisenzeiten: mfm-BILDHONORARE 2021 erschienen!

22.02.21

Die jährlich von der mfm ermittelten marktüblichen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland werden in der Publikation „mfm-BILDHONORARE“ veröffentlicht. Die Ausgabe 2021 ist ab sofort in der gedruckten Version und auch im...

Umfrage

Soziale Lage in der Film- und Fernsehbranche wird untersucht

19.02.21

Eine aktuelle Branchenumfrage soll die Arbeitsbedingungen und soziale Lage der Berufstätigen in der Film- und Fernsehbranche erforschen. Die Umfrage ist vom Senat von Berlin beauftragt worden. Die Ergebnisse sollen einem...

Corona-Krise

Neustarthilfe kann jetzt beantragt werden

16.02.21

Die Neustarthilfe des Bundes ist für Solo-Selbstständige jetzt abrufbar. Freie, die in Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnerschaften) oder Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) arbeiten, müssen sich dagegen noch...

DSM-Richtlinie

Fauler Kompromiss bei Urheberrecht

03.02.21

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts nach langem Hin und Her endlich auf den Weg gebracht hat, weist aber auch auf erheblichen Nachbesserungsbedarf...

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