Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Bildjournalisten

Praktische Hilfe

Journalist*innen und Corona

12.03.2020

Mit kaum einem anderen Thema haben Journalistinnen und Journalisten in diesen Tagen so viel zu tun wie mit dem Corona-Virus. Sie sammeln Informationen über die Ausbreitung der Infektionen, über die Empfehlungen von Behörden, über Schutzmaßnahmen und nicht zuletzt auch über die Stimmung in der Bevölkerung. Sie führen Interviews, machen Bilder, sammeln Hintergrund, schreiben, senden und posten. Denn die Menschen wollen und müssen wissen, was Corona für jeden einzelnen bedeutet oder bedeuten kann.

Empfehlungen und Verhaltensregeln für alle Bürger*innen hat das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Journalist*innen können auch selbst betroffen sein – zumindest von den Auswirkungen der Krankheit. Hier einige Informationen und Tipps vom DJV: Redakteur*innen Zunächst sollte bei Hinweisen auf eine individuelle Gefährdungslage mit dem Arbeitgeber geklärt werden, ob die journalistische Tätigkeit für eine Übergangszeit von zu Hause ausgeübt werden kann („Home Office“). Große Verlage wie Gruner + Jahr oder die Rheinische Post ermöglichen ihren Beschäftigten aktuell solche Lösungen. Im Übrigen gilt für angestellte Journalist*innen das gleiche wie für die angestellten Arbeitnehmer*innen aller anderen Wirtschaftsbranchen: Wenn sie erkranken oder wenn Quarantäne angeordnet wird, besteht für die Dauer von maximal sechs Wochen die Arbeitgeberpflicht zur Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran greift das Krankengeld der Krankenkassen. Tarifverträge im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich enthalten die Regel, dass der Arbeitgeber die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt für eine Übergangszeit ausgleicht. Die Dauer dieser Zahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit des Redakteurs bzw. der Redakteurin ab. Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die unter behördlich angeordnete Quarantäne gestellt werden, können auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verdienstausfall und Betriebskostenzuschüsse geltend machen. In jedem Bundesland sind dafür allerdings eigene Behörden zuständig, so ist es z.B. in Nordrhein-Westfalen je nach Region entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL). Tariflich erfasste Rundfunk-Freie Wenn eine Krankschreibung vorliegt, greift die Honorarfortzahlung für die Dauer von regelmäßig sechs Wochen durch die Rundfunkanstalt. Wer gesetzlich versichert ist, erhält ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse.Journalist*innen, die von einer Dienstreise in ein Risikogebiet wie den Iran zurückkehren und sich freiwillig in Quarantäne begeben, können davon ausgehen, dass ihr Honorar weiter gezahlt wird. Das zumindest praktiziert derzeit die Deutsche Welle. Nichttarifliche Freie Freie Journalist*innen außerhalb der Rundfunkanstalten können Krankengeld bei der Künstlersozialkasse erst ab der siebten Woche beantragen. Ein Anspruch auf Honorarfortzahlung in einer ersten Zeit oder auch den ersten sechs Wochen kann je nach Vertragsgestaltung oder konkreter Form der Mitarbeit bei einigen Verlagen, Produktionsfirmen und Portalbetreibern in Betracht kommen, gerade wenn beispielsweise eine Tätigkeit als Pauschalist/in oder feste/r Freie/r ausgeübt wird, hierzu ist aber eine juristische Beratung im Einzelfall erforderlich.

Bei besonderer Vorversicherung können Freie Krankengeld bereits ab der dritten Woche bekommen. Bei Privatversicherten kommt es darauf an, ob sie eine Krankengeldversicherung abgeschlossen haben und ab wann diese leisten soll. Ansprüche gegenüber Auftraggebern Soweit Redaktionen den Freien Aufträge zur Berichterstattung, zur Recherche oder für Redaktionsschichten erteilt haben, richten sich die Ansprüche der Freien nach dem Vertragsrecht. Das kann das inviduelle Vertragsrecht des konkreten Vertragsverhältnisses sein, das durch vertragliche Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber und/oder der Freien selbst gestaltet wird. Außerdem kann auch das allgemeine Vertragsrecht eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt der Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten", und das gebieten auch das Fairness-Prinzip ("Treu und Glauben") und die soziale Verantwortung der Auftraggeber. Wenn Auftraggeber dennoch nicht zahlen wollen, ist eine juristische Beratung sinnvoll. Besser als Rechtsstreitigkeiten ist allemal, wenn Auftraggeber und Freie sich darauf einigen, die Arbeit im Home-Office durchzuführen oder Ersatztätigkeiten ausgeübt werden können. Wer in der Medienwirtschaft in der Weiterbildung tätig ist, sollte die Chance erhalten, dieses online mit Webinartechnik durchführen zu können, oder diesen Vorschlag selbst einreichen. Arbeitslosenversicherung Selbstständige Freie, die eine Freiwillige Arbeitslosenversicherung besitzen, können bei einem Auftragsrückgang auf weniger als 15 Stunden pro Woche einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen. Problem allerdings: nach derzeitiger Rechtslage darf dieser Anspruch nur zweimal angemeldet werden, danach ist eine weitere Versicherung in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht möglich.

News-Übersicht für Bildjournalisten

Urheberrecht

freienblog: Warum auch die Bildjournalisten eine Schutzfristverlängerung brauchen

04.11.12

Die Bundesregierung unternimmt etwas für Musiker. Die Bildjournalisten schauen zu.

Bildberichterstattung

Sandy & die Bilderwelt

30.10.12

Die Bilderflut im Digitalen rund um den Monstersturm

Soziales

Dokumentarfilmer: Erschütternd niedrige Einkommen

26.10.12

Die Arbeitsgemeinschaft der Dokumentarfilmer hat die Einkommen der Berufsgruppe untersucht. Ergebnis: Durchweg prekäre Einkommen.

DJV-Mitgliederservice

Sprechen Sie mehr über sich - mit den DJV-Meldungen!

25.10.12

Der DJV stellt für seine Mitglieder neue Mittel zur Selbstvermarktung bereit. Mit einem Kommunikationsfeld können sie Mitteilungen über aktuelle Projekte, neue berufliche Positionen oder auch einfach Adressänderungen mitteilen -...

Vermarktung

Datenbank Bildjournalisten

25.10.12

Neue Features für DJV-Mitglieder

Webinar

Webinar Krieg & Krise - die richtigen Versicherungen für Freie

17.10.12

Am 25. Oktober diskutieren wir per Internet das Thema, wie freie Journalisten sich am besten absichern für Kriegs- und Krisensituationen.

DJV-news 271

Erste Interessenten nach dapd Insolvenz; Bis zu 5.000 Euro für Freie ab 55 Jahre von VG Wort; DJV-Geschäftsbericht 2011/2012

12.10.12

Offenbar erste Interessenten nach dapd Insolvenz, DJV-Mailingliste für dapd-Freie; Bis zu 5.000 Euro für Freie ab 55 Jahre von der VG Wort; DJV-Geschäftsbericht 2011/2012; Siegerehrung beim Ostdeutschen...

dapd

"Deckungszusagen"

12.10.12

In dieser Woche haben freie Journalisten, die auch künftig für die dapd tätig sein sollen, die ersten "Deckungszusagen" für einzeln bezeichnete künftige Aufträge erhalten. Der DJV weist darauf hin, dass diese...

dapd

Heute Infoabend zur dapd-Insolvenz in Berlin

10.10.12

JVBB, DJV-Landesverband Berlin und DJV-Bundesverband laden heute als Ihre Gewerkschaft und Berufsverband zu einem Infoabend ein. Es sollen möglichst viele der sich aus der Insolvenz ergebenden Fragen beantwortet...

News 361 bis 369 von 401
Newsletter

Cookie Einstellungen