Bildjournalisten
KUG gilt weiterhin, trotz DSGVO, meint OLG Köln
Bisheriges Bildrecht bleibt erhalten
Das "KUG" ist die etwas ungewöhnliche (manche sagen sogar: falsche) Abkürzung für das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie". In den §§ 22, 23 KUG sind die wesentlichen Regelungen für das Fotorecht in Deutschland zu finden. Danach ist die Verbreitung von Fotografien oder Videos ohne Einwilligung der aufgenommenen Personen nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt, beispielsweise bei zeitgeschichtlichen Ereignissen, auf Veranstaltungen oder als "Beiwerk" neben Gebäuden oder innerhalb von Landschaften.
Die Entscheidung betrifft eine journalistische Veröffentlichung. Das Gericht machte deutlich, dass journalistische Bildveröffentlichungen datenschutzrechtlich einwilligungs- und abwägungsfrei erfolgen können. Dazu verwies es auf Artikel 85 DSGVO in Verbindung mit Ausnahmeregelungen im Landespressegesetz bzw. dem Rundfunkstaatsvertrag.
Das Gericht machte auch die verfassungspolitische Bedeutung des Artikel 85 DSGVO deutlich: "Art 85 DS-GVO [hat] gerade den Normzweck [...], einen sonst zu befürchtenden Verstoß der DS-GVO gegen die Meinungs- und Medienfreiheit zu vermeiden."
Dabei machte es deutlich, dass der Artikel 85 DSGVO nicht nur neue Gesetze erlaubt, mit denen die Meinungs- und Medienfreiheit gesichert wird, sondern auch bestehende Gesetze wie eben das KUG damit gemeint sein können. Dabei sei auch nicht entscheidend, ob diese alten Gesetze nach Brüssel gemeldet ("notifiziert") werden:
"Er [Artikel 85 DSGVO] enthält damit eine Öffnungsklausel, die nicht nur neue Gesetze erlaubt, sondern auch bestehende Regelungen – soweit sie sich einfügen – erfassen kann."
Das Gericht betonte auch, dass die Weitergeltung des KUG keine Gefahr für Persönlichkeitsrechte (und damit den Datenschutz) von Personen bedeute, mit der folgenden Begründung:
"Die umfangreichen Abwägungsmöglichkeiten im Rahmen des KUG erlauben dann auch – was künftig geboten sein dürfte – eine Berücksichtigung auch der unionsrechtlichen Grundrechtspositionen."
Was das Oberlandesgericht Köln damit deutlich macht: Es besteht kein Zweifel daran, dass das KUG die Messlatte für Foto- und Videoaufnahmen bleibt. Journalisten brauchen daher eben auch weiterhin bei ihrer Arbeit keine "Einwilligungen" einholen oder Informationsblätter verteilen.
Der DJV hat in seinen bisherigen Veröffentlichungen entsprechend argumentiert:
Datenschutz: Kein (Foto-)Journalismus mehr möglich? Beitrag auf djv.de vom 16. Februar 2018
Datenschutzregeln ab 25. Mai 2018 Ausführliche Mitgliederinformation auf djv.de vom 4. Mai 2018
Was gilt in der Fotografie nach dem 25.05.2018? Beitrag auf djv.de vom 14. Mai 2018
Für Mitglieder des DJV sind Aufzeichnungen und Unterlagen von Webinaren zum neuen Datenschutzrecht und zum Fotorecht kostenlos im DJV-Intranet abrufbar (Einwahl oben auf der Startseite links).
Vertragsmuster und Muster für Datenschutzerklärungen finden sich auf einer Spezialseite auf djv.de.
Michael Hirschler, hir@djv.de
OLG KÖLN, Beschluss vom 18. Juni 2018 , 15 W 27/18
(Beitrag aktualisiert am 27. Juni 2018)
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Antrags-Chaos: Besser noch warten bei Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe
EU-Beihilferecht sorgt für Probleme Freie müssen mit der Beantragung von neuen Hilfen weiterhin warten. Irreführende Aussagen der Bundesregierung und unklare Antragssysteme sorgen derweil für Chaos bei Selbstständigen:...
Antragsformular für Neustarthilfe lässt auf sich warten
Das Antragsformular für den Direktantrag für die Neustarthilfe ist doch noch nicht online. Wer zur Zeit mit Elster-Zertifikat in den gesicherten Bereich für die Antragstellung auf Wirtschaftshilfen kommt, entdeckt dort nur den...
Was bei der Umsatzsteuer ab 1. Januar 2021 zu beachten ist
Die Umsatzsteuer beträgt für ab dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen grundsätzlich wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent im Bereich der Einräumung von Urheberrechten. Wer ab dem 1. Januar 2021 allerdings noch...
Bayern zahlt jetzt für Oktober bis Dezember bis zu 1.180 Euro "Unternehmerlohn"
Die Bayerische Staatsregierung hat jetzt ein Soloselbstständigenprogramm aufgesetzt, von dem freie Journalistinnen und Journalisten in der Corona-Krise profitieren können. Sie können bis zu 1.180 Euro für die Monate Oktober bis...
Fotografen haben Namen
Die Tageszeitungen Junge Welt, Saarbrücker Zeitung und Badische Neueste Nachrichten gehen besonders vorbildlich mit dem Recht der Fotografinnen und Fotografen auf Nennung ihres Namens am Bild um.
Kein Fotoverbot für Journalisten
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Bundestagspräsidenten auf, die geltenden Regeln für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten nicht anzutasten.
Wir sind kein Freiwild!
Bei Protesten in Frankreich gegen das von der Regierung geplante Gesetz zur globalen Sicherheit wurde ein Pressefotograf schwer verletzt. Täter war vermutlich ein Polizist. Die Polizei macht anscheinend auf alles Jagd, was sich...
Neue DJV-Tipps für Freie zu Finanzhilfen
Corona: ,,Novemberhilfen" helfen den meisten Freien nicht, Anträge für ,,Neustarthilfe" erst im Januar 2021 möglich. Über Details der aktuellen Hilfsmaßnahmen informieren neue "DJV-Tipps für Freie", die hier als PDF abrufbar...
Weiterhin kaum Hilfen für einen Teil der Freien
Nachdem die meisten frei journalistisch tätigen Personen bereits bei der aktuellen "Novemberhilfe" der Bundesregierung leer ausgegangen sind, bleibt auch die angekündigte "5.000-Euro-Hilfe" für viele enttäuschend. Grund: es wird...