Bildjournalisten
KUG gilt weiterhin, trotz DSGVO, meint OLG Köln
Bisheriges Bildrecht bleibt erhalten
Das "KUG" ist die etwas ungewöhnliche (manche sagen sogar: falsche) Abkürzung für das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie". In den §§ 22, 23 KUG sind die wesentlichen Regelungen für das Fotorecht in Deutschland zu finden. Danach ist die Verbreitung von Fotografien oder Videos ohne Einwilligung der aufgenommenen Personen nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt, beispielsweise bei zeitgeschichtlichen Ereignissen, auf Veranstaltungen oder als "Beiwerk" neben Gebäuden oder innerhalb von Landschaften.
Die Entscheidung betrifft eine journalistische Veröffentlichung. Das Gericht machte deutlich, dass journalistische Bildveröffentlichungen datenschutzrechtlich einwilligungs- und abwägungsfrei erfolgen können. Dazu verwies es auf Artikel 85 DSGVO in Verbindung mit Ausnahmeregelungen im Landespressegesetz bzw. dem Rundfunkstaatsvertrag.
Das Gericht machte auch die verfassungspolitische Bedeutung des Artikel 85 DSGVO deutlich: "Art 85 DS-GVO [hat] gerade den Normzweck [...], einen sonst zu befürchtenden Verstoß der DS-GVO gegen die Meinungs- und Medienfreiheit zu vermeiden."
Dabei machte es deutlich, dass der Artikel 85 DSGVO nicht nur neue Gesetze erlaubt, mit denen die Meinungs- und Medienfreiheit gesichert wird, sondern auch bestehende Gesetze wie eben das KUG damit gemeint sein können. Dabei sei auch nicht entscheidend, ob diese alten Gesetze nach Brüssel gemeldet ("notifiziert") werden:
"Er [Artikel 85 DSGVO] enthält damit eine Öffnungsklausel, die nicht nur neue Gesetze erlaubt, sondern auch bestehende Regelungen – soweit sie sich einfügen – erfassen kann."
Das Gericht betonte auch, dass die Weitergeltung des KUG keine Gefahr für Persönlichkeitsrechte (und damit den Datenschutz) von Personen bedeute, mit der folgenden Begründung:
"Die umfangreichen Abwägungsmöglichkeiten im Rahmen des KUG erlauben dann auch – was künftig geboten sein dürfte – eine Berücksichtigung auch der unionsrechtlichen Grundrechtspositionen."
Was das Oberlandesgericht Köln damit deutlich macht: Es besteht kein Zweifel daran, dass das KUG die Messlatte für Foto- und Videoaufnahmen bleibt. Journalisten brauchen daher eben auch weiterhin bei ihrer Arbeit keine "Einwilligungen" einholen oder Informationsblätter verteilen.
Der DJV hat in seinen bisherigen Veröffentlichungen entsprechend argumentiert:
Datenschutz: Kein (Foto-)Journalismus mehr möglich? Beitrag auf djv.de vom 16. Februar 2018
Datenschutzregeln ab 25. Mai 2018 Ausführliche Mitgliederinformation auf djv.de vom 4. Mai 2018
Was gilt in der Fotografie nach dem 25.05.2018? Beitrag auf djv.de vom 14. Mai 2018
Für Mitglieder des DJV sind Aufzeichnungen und Unterlagen von Webinaren zum neuen Datenschutzrecht und zum Fotorecht kostenlos im DJV-Intranet abrufbar (Einwahl oben auf der Startseite links).
Vertragsmuster und Muster für Datenschutzerklärungen finden sich auf einer Spezialseite auf djv.de.
Michael Hirschler, hir@djv.de
OLG KÖLN, Beschluss vom 18. Juni 2018 , 15 W 27/18
(Beitrag aktualisiert am 27. Juni 2018)
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Bilder des Monats
Vor 100 Jahren, im Sommer 1912, durchquerte der Architekt Roderich Fick die Arktis. Stephan Orth, sein Enkel, hat sich auf Spurensuche gemacht – und die Geschichte für Spiegel Online aufgeschrieben.
freienblog: Warum auch die Bildjournalisten eine Schutzfristverlängerung brauchen
Die Bundesregierung unternimmt etwas für Musiker. Die Bildjournalisten schauen zu.
Sandy & die Bilderwelt
Die Bilderflut im Digitalen rund um den Monstersturm
Dokumentarfilmer: Erschütternd niedrige Einkommen
Die Arbeitsgemeinschaft der Dokumentarfilmer hat die Einkommen der Berufsgruppe untersucht. Ergebnis: Durchweg prekäre Einkommen.
Sprechen Sie mehr über sich - mit den DJV-Meldungen!
Der DJV stellt für seine Mitglieder neue Mittel zur Selbstvermarktung bereit. Mit einem Kommunikationsfeld können sie Mitteilungen über aktuelle Projekte, neue berufliche Positionen oder auch einfach Adressänderungen mitteilen -...
Datenbank Bildjournalisten
Neue Features für DJV-Mitglieder
Webinar Krieg & Krise - die richtigen Versicherungen für Freie
Am 25. Oktober diskutieren wir per Internet das Thema, wie freie Journalisten sich am besten absichern für Kriegs- und Krisensituationen.
Erste Interessenten nach dapd Insolvenz; Bis zu 5.000 Euro für Freie ab 55 Jahre von VG Wort; DJV-Geschäftsbericht 2011/2012
Offenbar erste Interessenten nach dapd Insolvenz, DJV-Mailingliste für dapd-Freie; Bis zu 5.000 Euro für Freie ab 55 Jahre von der VG Wort; DJV-Geschäftsbericht 2011/2012; Siegerehrung beim Ostdeutschen...
"Deckungszusagen"
In dieser Woche haben freie Journalisten, die auch künftig für die dapd tätig sein sollen, die ersten "Deckungszusagen" für einzeln bezeichnete künftige Aufträge erhalten. Der DJV weist darauf hin, dass diese...