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Neustarthilfe April-Juni jetzt beantragen
Ab sofort können Anträge auf Neustarthilfe für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt werden. Dabei werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Der Vorschuss beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Den Antrag können Sie entweder selbst per Direktantrag oder über prüfende Dritte stellen.
Antragsberechtigt sind Selbständige, die vor dem 1. Oktober 2021 selbständig waren.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022.
.Mehr Informationen bei der Bundesregierung.
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