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Pressefreiheit

Schwerste Einschränkungen für die Sportfotografie

13.05.2020

Die gute Nachricht über den Neustart von Sportveranstaltungen wird durch schwerste Einschränkungen für die freie Sportfotografie eingetrübt. Nur noch drei Personen sollen für die Fotografie in den Stadien zugelassen werden. Diese werden als Pool arbeiten, von dem aus die Bilder kostenlos an Agenturen oder andere Fotograf/inn/en verteilt werden, an die veranstaltenden Clubs und unter Umständen auch direkt an bestimmte Redaktionen.

Zahlreiche Fotograf/inn/en werden also auf nahe Zukunft gar nicht mehr arbeiten können. Wer zu den wenigen gehört, die einmal selbst in den Dreipersonenpool dürfen, wird sich zudem fragen müssen, wie das Geld verdient werden kann. Welcher Kunde wird für ein Pool-Foto, das über eine der angeschlossenen Agenturen über das übliche Abo ohne Sonderkosten oder bei einer anderen Agentur zu den verbreiteten Dumpinghonoraren zu haben ist, noch ein halbwegs angemessenes Honorar zahlen?

Weitere Fragen schließen sich an: Werden bei der Auswahl des Minipools zumindest diejenigen berücksichtigt, die bislang eine Dauerakkreditierung hatten? Wie wird gewährleistet, dass eine ausgewogene Bildberichterstattung für beide Mannschaften erfolgt und nicht nur mit Fokus auf Tabellenführer oder bisher erfolgreiche Mannschaften? Angesichts der auch für Fußball-Laien erkennbaren Geometrie des Spielfelds (vier Ecken) stellt sich zudem die Frage, warum im Interesse einer ausgewogenen Bildberichterstattung nicht eher von vier Personen mit jeweils mindestens einer weiteren Person zur Gewährleistung alternativer Bilder auszugehen ist, also mindestens acht, wenn nicht gleich 16 Personen?

Gravierend an den jetzigen Vorgaben ist auch, dass sie eventuell als Matrix für andere Sportveranstaltungen dienen könnten, unter Umständen sogar, ohne dass die Besonderheiten jeder Sportart überhaupt einmal untersucht werden. Die Zahl "drei" könnte auf diese Weise einen geradezu irrationalen Status bekommen.

Da die Bundesländer die Hygiene- und Sicherheitskonzepte der Verbände sogar in den Corona-Verordnungen als Grundlage für Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Sportveranstaltungen machen, bekommen diese Festlegungen auch einen Charakter, der sich unter Umständen auf Dauer festsetzt und damit zahlreiche Fotograf/inn/en dauerhaft vom Beruf ausschließt. Inwieweit das sport- und medienpolitisch, aber auch wettbewerbs- oder kartellrechtlich überhaupt haltbar ist, fragen sich derzeit zahlreiche involvierte Experten, nicht nur im DJV.

Schon jetzt haben sich zahlreiche Mitglieder beim DJV gemeldet, die mit der aktuellen Situation extrem unzufrieden sind. Der DJV hat, nachdem er in den letzten Wochen das Thema mehrfach aufgerufen hatte, nunmehr erneut mit Schreiben an die bislang involvierten Organisationen appelliert, hier Verhandlungsbereitschaft erkennen zu lassen und Korrekturen vorzunehmen.


Michael Hirschler, hir@djv.de

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