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Senkung des Mehrwertsteuersatzes vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
Für die meisten Freien dürften die Maßnahmen auf der rein geschäftlichen Ebene ohne große Wirkung sein, zumindest wenn sie für privatwirtschaftliche Firmen arbeiten. Denn die Umsatzsteuer, die sie erhalten, gehört ohnehin dem Finanzamt, und die Umsatzsteuer, die sie zahlen müssen, konnten sie sich immer im Rahmen des Vorsteuerabzugs oder der Vorsteuerrückerstattung zurückholen.
Für Freie, die mit Rundfunkanstalten, nicht vorsteuerabzugsberechtigten Vereinen, kommunalen oder staatlichen Einrichtungen zusammenarbeiten, ist die Regelung dagegen Vorteil, da sie die Mehrwertsteuer im Regelfall nicht zusätzlich zum Rechnungsbetrag erhalten, sondern aus der Zahlung dieser Auftraggeber herausrechnen und - nach Abzug von Vorsteuer - an den Fiskus abführen müssen. Hier bleibt also etwas mehr Netto übrig.
Das Argument für eine Mehrwertsteuersenkung ist natürlich im Wesentlichen, dass dadurch Leistungen billiger werden und damit mehr gekauft wird. Bei den Auftraggebern der Freien wird diese Logik allerdings kaum greifen, da diese derzeit ohnehin angesichts der Krise erheblich geringere Honorare durchsetzen oder sogar die kostenlose Veröffentlichung fordern, zum Teil mit dem Argument, "dafür mit Urhebernennung".
Lediglich auf der Konsumentenseite - für den privaten Konsum - wird die Senkung des Mehrwertsteuersatzes des Freien ein wenig bringen, allerdings nur selten wirklich bemerkbar werden, etwa wenn sie jetzt ein privates Auto erwerben, hier würde es als Beispiel bei einem Nettowert von 15.000 Euro zu einer Ersparnis von 300 Euro kommen.
Da allerdings das Einkommen der Freien durch die Corona-Pandemie drastisch zurückgegangen ist, von durchschnittlich 2.470 Euro Gewinn im Monat auf nur noch 780 Euro, und dabei auch noch die Hälfte der Freien Verluste schreibt, werden die meisten Freien an solche Investitionen jetzt ganz bestimmt nicht denken können. Damit verpufft die Wirkung der Mehrwertsteuersatz in dieser Berufsgruppe in den meisten Bereichen.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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